Umsatzsteuer Rückerstattung bei 2 Firmen richtig verbuchen

  • Moin Zusammen!


    Ich nutze das Mein Büro mit einem Zusatzmodul für eine zweite Firma.
    Beide Firmen haben eigene Umsatzsteuernummern.


    Das Finanzamt möchte eine konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung haben.
    Soweit auch noch kein Problem.


    Wie verbuche ich diese Umsatzsteuerrückzahlungen / Pflichten dann jedoch korrekt in Mein Büro?


    Hintergrund ist folgender:
    - Umsatzsteuerschuld hat das Finanzamt mit meiner Einkommenssteuererklärung verrechnet
    - Ich habe für die Monate Mai, Juni und Juli korrigierte Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Für Mai hatte das FA jedoch schon Summe x überwiesen und dann einfach die folgenden Monate verrechnet.
    - Für August und September werden nun die Firmen einfach gegenseitig verrechnet und dann zusammen auf ein Firmenkonto überwiesen


    Wie kann ich dies am besten auseinander rechnen, damit auf jedem Firmenkonto auch die richtigen FA Zu- und Abbuchungen stattfinden, bzw. ich dies in den Kategorien zuweisen kann? So wird ja das Jahresergebnis total verfälscht oder nicht?


    Beste Grüsse
    Tobias


    IDEE:
    Wäre es nicht eine Möglichkeit alle Zahlungen des FA als NICHT BETRIEBSRELEVANT zu verbuchen und über das Verrechnungskonto manuell eine Buchung als "erhaltene Umsatzsteuererstattung" bzw. als "Umsatzsteuer (-Voraus) Zahlung" zu verbuchen? Somit könnte ich die Beträge aus den UST-Voranmeldungen nutzen und es wären exakt die Beträge die ich bei Finanzamt eingereicht habe.

    • Offizieller Beitrag

    Bei einer konsolidierten Umsatzsteuervoranmeldung bleiben die beiden Unternehmer einkommensteuerlich getrennt zu behandeln.


    Das bedeutet in der Folge, dass man (manuell) die Umsatzsteuer dort bucht, wo Sie entsteht. Das bedeutet auch eine Art Verrechnung zwischen den beiden Betrieben zu buchen. Das ginge m. E. sauber über das Verrechnungskonto.


    Die abführende Firma muss auf diesem Wege die Umsatzsteuer der konsolidierten Firma gutgeschrieben bekommen (=aus den Kosten herausbuchen).


    Bsp: Firma 1 hat eine Umsatzsteuerzahllast in Höhe von 100,00 Euro, Firma 2 eine von 120 Euro.


    Durch die Konsolidierung muss Firma 1 eine Umsatzsteuerzahlung in Höhe von 220,00 Euro an das FA leisten.


    Damit stehen auf dem Konto 1780 für den betreffenden Zeitraum 220,00 Euro. In der EÜR wäre das zuviel. Dieser Punkt muss für die Erstellung der EÜR kooigiert werden, in dem man S 1360, H 1780 EUR 120,00 ausbucht.


    In der Firma 2 muss analog das gleiche passieren: S 1780, H 1360 EUR 120,00.