Falsche Berechnung der Bemessungsgrundlage für Riester-Mindesteigenbeitrag?

  • Ich bin gerade dabei die Steuererklärung für 2012 zu machen und hänge bei Altersvorsorgebeiträge "Riester-Rente" fest.


    Ich habe nur einen Arbeitgeber und hatte bzw. habe sonst keine weiteren Bezüge.


    Bei "Beitragspflichtige Einnahmen i .S. d. deutschen Rentenversicherung 2011" trage ich das Entgelt, welches ich aus der "Bescheinigung - Sozialversicherung DEÜV" entnehmen kann ein. Aber in der Lohnsteuerbescheinigung für 2011 von meinem Arbeitgeber habe ich einen niedrigeren Bruttoarbeitslohn stehen, als in der Bescheinigung - Sozialversicherung DEÜV. Keine Ahnung warum das so ist, letztes Jahr waren beide Angaben identisch.


    Nach meinem Verständnis muss ich nun diesen niedrigeren Bruttoarbeitslohn bei "Tatsächliches Entgelt 2011" eintragen. Aber wenn ich das mache, addiert das Programm beide Werte zusammen und verdoppelt somit die "Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag insgesamt" die ganz unten steht.


    Ist das ein Programmfehler? Oder kommt bei "Tatsächliches Entgelt 2011" was anderes rein?

    • Offizieller Beitrag

    Bei "Beitragspflichtige Einnahmen i .S. d. deutschen Rentenversicherung 2011" trage ich das Entgelt, welches ich aus der "Bescheinigung - Sozialversicherung DEÜV" entnehmen kann ein. Aber in der Lohnsteuerbescheinigung für 2011 von meinem Arbeitgeber habe ich einen niedrigeren Bruttoarbeitslohn stehen, als in der Bescheinigung - Sozialversicherung DEÜV. Keine Ahnung warum das so ist, letztes Jahr waren beide Angaben identisch


    Ja, in den beiden Bescheinigungen können Unterschiede bestehen (aus welchen Gründen auch immer). Dein AG kann Dir das auch erklären.


    Trage also die Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung 1:1 in die Maske "Lohnsteuerbescheinigungen" ein - und bei der Maske zur Riesterrente den Bruttobetrag aus der "Bescheinigung zur Sozialversicherung".