Anpassungsbetrag der Rente

  • Hallo liebe Steuerexperten :) !


    Nutze diese Software schon seit Jahren und bin immer sehr gut zurecht gekommen. Nun nutzen meine Eltern diese Software auch und wir versuchen schon seit längererm deren Steuererklärung fertig zu machen. Allerdings kommen wir bei einem thema nicht weiter. Und zwar bei dem Anpassungsbetrag der Rente für meine Mutter. Ich hoffe uns kann hier jemand weiter helfen.


    Folgendes: (Beträge als bsp vereinfacht)


    - Rente wegen teilweiser Erwerbsmiderung ab 01.11.2008
    monatlich: 200 euro


    - Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 01.05.2009
    monatlich: 500 euro (bis 2012 auf 530 euro gestiegen)


    Wie errfahre ich nun den Anpassungsbetrag? was wird da als Grundlage für die Berechnung genommen?
    Besteuerungsantetil liegt ja bei 56%.Es gilt ja folgendes:
    "Der Rentenanpassungsbetrag: Dies ist die Differenz zwischen Rente
    im Veranlagungszeitraum und im Feststellungsjahr durch die jährliche
    Rentenanpassung."


    Was ist in unserem Fall das Feststellungsjahr? 2010? Oder muss ich schon von der teilweiser Erwerbsminderungsrente ausgehen und das Jahr 2009 als Feststellungsjahr annehmen?


    Es würde mich echt freuen wenn jemand eine simple Rechnung aufstellen könnte wie ich an den Anpassungsbetrag komme.
    Langsam rennt uns die Zeit davon. Müssen es bis zum 10.10.13 abschicken und es hängt nur noch an dieser einen Sache.


    Vielen Dank für Eure Hilfe!!


    Gruß
    lupus

  • Der Rentenanpassungsbetrag geht aus der Rentenbezugsmitteilung hervor. Diese ist beim Rentenversicherungsträger anzufordern (dies kann auch online erfolgen). In den Folgejahren wird diese dann jeweils automatisch zugesandt. Aus der Rentenbezugsmitteilung gehen im übrigen auch die Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge hervor. Ich würde beim Finanzamt Fristverlängerung beantragen und darauf hinweisen, dass die Rentenbezugsmitteilung noch nicht vorliegt. Andererseits sind die Daten vom Rentenversicherungsträger bereits der Finanzverwaltung übermittelt worden. Ob allerdings der Sachbearbeiter beim Finanzamt den Rentenanpassungsbetrag automatisch berücksichtigt, kann ich nicht beurteilen.

    • Offizieller Beitrag

    In diesen speziellen Wechselfällen kann es durchaus sein, dass der Rentenbetrag des maßgeblichen Bezugs-/Erstjahres, und somit der Rentenerhöhungsbetrag im laufenden Jahr, sich gar nicht aus der Leistungsmitteilung ergibt oder gar errechnet werden kann. Diese Daten werden evtl. lediglich dem FA elektronisch übermittelt und können durch den Rentenempfänger nur durch ein Telefonat bei der rentenzahlenden Stelle erfragt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hätte es nicht geschrieben, wenn es nicht im Einzelfall so sein könnte. Dann hast Du solche Wechselfälle noch nicht so häufig auf dem Tisch gehabt. Du schaffst es auch nicht, diesen Betrag selber zu errechnen.


    Er scheint diesen Betrag ja eben nicht auf der Leistungsmitteilung stehen zu haben.

  • Der Fragesteller hat bislang aber nicht geschrieben, dass er bereits über eine Rentenbezugsmitteilung verfügt. Wenn der Rentenversicherungsträger in der Lage ist, den Anpassungsbetrag – wie Du schreibst – telefonisch bekanntzugeben, dann frage ich mich, warum der entsprechende Betrag dann nicht auf der Rentenbezugsmitteilung erscheinen soll. Aber möglicherweise habe ich bislang tatsächlich keinen derartigen Fall vorliegen gehabt. Ich lege immer die Rentenbezugsmitteilung zu Grunde.

    • Offizieller Beitrag

    Der Fragesteller hat bislang aber nicht geschrieben, dass er bereits über eine Rentenbezugsmitteilung verfügt.

    Da diese, wie Du ja wohl weißt, automatisch erstellt und versendet wird, kann man dieses, Ausnahme Postversehen, unterstellen.


    Wenn der Rentenversicherungsträger in der Lage ist, den Anpassungsbetrag – wie Du schreibst – telefonisch bekanntzugeben, dann frage ich mich, warum der entsprechende Betrag dann nicht auf der Rentenbezugsmitteilung erscheinen soll.

    Wenn ich Dir sage, dass ich weiß, dass dieses im Einzelfall so sein kann, dann kannst Du mir das schon glauben.


    Aber möglicherweise habe ich bislang tatsächlich keinen derartigen Fall vorliegen gehabt. Ich lege immer die Rentenbezugsmitteilung zu Grunde.

    Und selbst die kann im Einzelfall falsch sein und man sollte sie immer überprüfen. Z.B. hat die ZVK in NRW ihre Software in 2012 auf SAP umgestellt und da sind Eingabefehler passiert, weil ja auch dort nur Menschen arbeiten. Und schon sind Unstimmigkeiten in der Leistungsmitteilung. Also immer prüfen!

    • Offizieller Beitrag

    Beim Bezug verschiedener Rentenarten während zurückliegender Jahre kann es anhand vorliegender "normaler" Rentenbescheide schwer sein, z.B. den sog. Rentenanpassungsbetrag zu errechnen.


    Deshalb ist es ratsam, bei der DRV Bund folgende Bescheinigung anzufordern:


    "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr xxxx")


    Dort sind folgende Daten und Fakten vermerkt, einschließlich der Zeilen in der Anlage R:


    Rentenart (z.B. Altersrente) und der Rentenbeginn


    Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung


    hierin enthaltene Nachzahlungen für mehrere Jahre


    im Rentenbetrag enthaltener Rentenanpassungsbetrag


    (Wichtig): Es wurde eine vorhergehende bezogen vom/bis


    Ferner sind dort auch die Beiträge zur KV und PV vermerkt (einschließlich der Zeilen zur Anlage Vorsorgeaufwand)


    E-Mail: meinefrage@drv-bund.de Tel.: 0800 1000 4800

  • Es ist zwar nicht besonders bedeutsam, aber dennoch zur Klarstellung: Die Zusendung der Rentenbezugsmitteilung z. B. durch die Deutsche Rentenversicherung Bund erfolgt nur dann automatisch, wenn sie einmal angefordert worden ist. Wenn der Fragesteller tatsächlich eine Rentenbezugsmitteilung vorliegen hätte, dann ließe sich daraus normalerweise der Rentenanpassungsbetrag entnehmen und er würde nicht danach fragen. Also ging ich davon aus, dass er bislang eine derartige Bescheinigung nicht vorliegen hat.

  • Uch hier ist ja schon was los! Habe gar nicht so schnell mit Antworten gerechnet! Vielen Dank Euch schon mal!


    Wir haben in der Tat keine Rentenbezugsmitteilung vorliegen. Ich werde morgen früh bei der DRV anrufen und diese anfordern.
    Besteht auch die Möglichkeit, dass ich diese Info auch telefonisch bekommen und somit schon alles fertig machen kann? Ich denke mal nicht das die Rentenbezugsmitteilung bis zum 10.10. ankommen wird oder? Ich brauche ja "nur" den Anpassungsbetrag. Oder wird sowas grundsätzlich nur schriftlich bekannt gegeben?


    Gruß


    lupus

  • Ich würde beim Finanzamt Fristverlängerung beantragen und darauf hinweisen, dass die Rentenbezugsmitteilung noch nicht vorliegt.

    Auf die Möglichkeit, Fristverlängerung zu beantragen, habe ich bereits in meinem ersten Beitrag hingewiesen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann würde ich die Bescheinigung für die Jahre ab Rentenbeginn aber komplett anfordern. Oder was ist mit deren Einkommensteuerpflicht und etwaigen Einkommensteuererklärungen in den Vorjahren?