Aupair-Kosten

  • Hallo,


    ich bin an verzweifeln. Ich suche jetzt schon den ganzen Tag wo ich die Kosten von meinen Aupair eintragen kann. Die normale Kinderbetreuung ist klar (260€ Taschengeld) aber wo kann ich die Verpflegungskosten, Fahrtkosten usw. eintragen? Oder muss ich alles zusammen eintragen und dann die nachweise mit Belegen erbringen. Aber woher kann man den ersehen wie sich die Kosten zusammen setzen?


    Fragen über Fragen.


    Danke

  • Die Kosten für die haushaltsnahe Tätigkeit eines Au-pairs werden wie die Kosten für einen Dienstleister behandelt.
    Die übrigen Voraussetzungen des § 35 a EStG müssen aber erfüllt sein:
    Die Au-pair-Hilfe muss also eine haushaltsnahe Tätigkeit ausüben, und zwar in Ihrem Haushalt.
    Sie müssen als »Rechnung« einen schriftlichen Au-pair-Vertrag vorlegen können, aus dem die Aufgaben hervorgehen.
    Sofern die Au-pair-Kraft neben den Hausarbeiten auch die Betreuung eines Kindes übernimmt, gehören zu den haushaltsnahen Hilfen nur 50 % der Aufwendungen. Das gilt jedoch nur, wenn die Kinderbetreuungskosten schon zu den Werbungskosten/Betriebsausgaben oder zu den Sonderausgaben zählen.
    Das Taschengeld müssen Sie auf ein Konto der Au-pair-Kraft einzahlen.
    Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten zählt nicht nur das Taschengeld. Es zählen auch die Sachleistungen in Form von freier Kost und Logis dazu. Hier können Sie der Einfachheit halber die Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung ansetzen. Sofern die Au-pair-Kraft bereits volljährig ist, gelten folgende Werte
    im Jahr 2012: für volle Verpflegung € 219,00 im Monat bzw. € 7,30 pro Tag/ im Jahr 2013: für volle Verpflegung € 224,00 im Monat bzw. € 7,47 pro Tag;
    im Jahr 2012: für Unterkunft € 212,00 im Monat bzw. € 7,07 pro Tag/ im Jahr 2013: für Unterkunft € 216,00 im Monat bzw. € 7,20 pro Tag.
    Das Programm der Firma Buhl verwende ich schon seit vielen Jahren nicht mehr. Aus diesem Grund kann ich nicht explizit sagen, wo die Eingaben zu tätigen sind. Auf jeden Fall unter der Rubrik "Hilfen und Dienstleistungen“ im Haushalt. Am besten ist es, Sie fertigen eine Zusammenstellung und fügen diese der Einkommensteuererklärung bei.