Hallo,
meine Arbeitgeber (Bank) verzichtet auf einzelne Gebühren. Laut Arbeitsanweisung bis zu 1.080€ pro Jahr. Nur bei einem bestimmten Produkt erfolgt sofort für die nicht gezahlte Abschlussgebühr eine Besteuerung, obwohl die 1.080€ bei weitem nicht ausgeschöpft wurden.
Bsp: 250€ Abschlussgebühr mussten nicht gezahlt werden, aber wurden sofort besteuert (Lohnsteuer, Soli, Renten- und AL-versicherung) i.H von rund 98€. Die Arbeitnehmer finden das Verhalten nicht i.o., da sie ihren Freibetrag nicht ausnutzen können.
Meine Frage: Kann ich diese Abzüge in der Einkommenssteuererklärung erfassen und absetzen? Wenn ja, wo?