wie schon oben erwähnt, habe ich eine Verständnisfrage zum Grundsatz "keine Buchung ohne Beleg"! Es geht um folgenden Sachverhalt, den ich gerne lösen möchte:
- ich erstelle monatlich eine Reisekostenabrechnung, in der ich meinen Verpfelgungsmehraufwand mit den gültigen Pauschalen abrechne. Im Ergebnis habe ich dann bspw. Summe 420,00 € Verpflegungspauschale.
- diesen Betrag buche ich per Manuelle Buchung Soll 4674 (Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand) an Haben 1890 (Privateinlagen). Es erscheint auch alles ordnungsgemäß in der EÜR in den gewünschten Zeilen.
zu meinem Problem:
ich führe je einen Ordner "Bank" und einen Ordner "Kasse", in welchen monatlich ein Kontoauszug (bei Bank der Kto-Auszug des Kreditinstitutes, bei Kasse der ausgedruckte Kontoauszug von MB) mit den entsprechend chronologisch geordnet und mit lfd. Nummern versehenen Belegen geheftet wird.
Frage: was mache ich jetzt mit der Reisekostenabrechnung, die ja eigentlich ein Beleg ist, aber weder zu Bank oder Kasse gehört, aber eine Privateinlage darstellt?
Bitte mich mal nen bisschen in die richtige Richtung schubsen ...ich komme da gerade nicht richtig weiter
Grüße aus Berlin
Jürgen