Verständnisfrage zu ...keine Buchung ohne Beleg

  • wie schon oben erwähnt, habe ich eine Verständnisfrage zum Grundsatz "keine Buchung ohne Beleg"! Es geht um folgenden Sachverhalt, den ich gerne lösen möchte:


    - ich erstelle monatlich eine Reisekostenabrechnung, in der ich meinen Verpfelgungsmehraufwand mit den gültigen Pauschalen abrechne. Im Ergebnis habe ich dann bspw. Summe 420,00 € Verpflegungspauschale.
    - diesen Betrag buche ich per Manuelle Buchung Soll 4674 (Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand) an Haben 1890 (Privateinlagen). Es erscheint auch alles ordnungsgemäß in der EÜR in den gewünschten Zeilen.


    zu meinem Problem:


    ich führe je einen Ordner "Bank" und einen Ordner "Kasse", in welchen monatlich ein Kontoauszug (bei Bank der Kto-Auszug des Kreditinstitutes, bei Kasse der ausgedruckte Kontoauszug von MB) mit den entsprechend chronologisch geordnet und mit lfd. Nummern versehenen Belegen geheftet wird.


    Frage: was mache ich jetzt mit der Reisekostenabrechnung, die ja eigentlich ein Beleg ist, aber weder zu Bank oder Kasse gehört, aber eine Privateinlage darstellt? ?(


    Bitte mich mal nen bisschen in die richtige Richtung schubsen ...ich komme da gerade nicht richtig weiter :wacko:


    Grüße aus Berlin
    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    grundsätzlich: Privateinlagen müssen natürlich auch nachprüfbar dokumentiert werden. Da Du offensichtlich Reisekosten aus eigener Tasche bezahlst und diese nicht erstattest, sondern als Privateinlage stehenlässt, solltest Du vielleicht einen Extra-Ordner für "Privateinlagen" vorhalten. Oder eben doch die Kosten erstatten ;)
    Die Reisekostenabrechnung ist übrigens sehr wohl ein Beleg. Darauf stehen nämlich die anzurechnenden Pauschalen und die verauslagten Beträge, die erstattet werden sollen (bzw. in Deinem Fall als Privateinlagen stehenbleiben).


    Und weil ja die Unternehmensformen "UG" und "Ltd" etc. so beliebt sind in letzter Zeit, sei noch der Hinweis angebracht, dass nicht jede Unternehmensform mit Privateinlagen hantieren darf.

  • Hallo Manuel


    erstmal herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort.


    Ich zahle Reisekosten nicht aus meiner eigenen Tasche, diese werden von den Auftraggebern getragen (An-, Abreise, Unterkunft). Ich muss mich lediglich versorgen. Dieses tue ich ohne Kostennachweis, sondern setze einfach nur für die Zeit der Abwesenheit die Pauschalen an. Erstatten kann ich mir die Pauschalen ja nicht, weil es wie gesagt Pauschalen sind und dieser Geldfluss nicht real stattfindet. (Hat MiwE in einem anderen Thema sehr eindrucksvoll geschildert)


    Das die Reisekostenabrechnung ein Beleg ist, weiss ich ja. Deshalb ja auch meine Frage nach dem Wohin damit. Vielleicht ist wirklich noch ein Order "Privateinlagen" sinnvoll?! ...nur landen dann eben nur alle Reisekostenabrechnungen da hinein, da ich sonst keine Privateinlagen tätige...


    Grüße aus Berlin
    Jürgen


    P.S. ...bin weder UG noch Ltd

  • verstehe ich nicht! ?(


    zurück zu Post #1 ...ich habe ne Reisekostenabrechnung mit Verpflegungsmehraufwand/Verpflegungspauschale i.H.v. bspw. 420,00 € ...diese Pauschale kann ich mir doch nicht vom Geschäftskonto aufs Privatkonto überweisen...


    Häschen ...bitte übernehmen! :whistling:

  • ja, aber doch nur als gewinnmindernte pauschale Kosten, nicht real


    ich hatte es bis vor 2 Jahren so gemacht, das ich mir die Pauschale monatlich in Bar aus der Kasse entnommen habe. Auf der Reisekostenabrechnung als Beleg stand: am xx.xx.xxxx den Betrag xx,xx € in Bar ausgezahlt ...hat mir meine Steuertante nen Vogel gezeigt und mich gefragt wie ich aus ner Pauschale Bargeld mache und ich Ihr mal den rechtlichen Hintergrund zeigen könnte!?

    • Offizieller Beitrag

    Also... wenn Du die Reisekosten so wie bisher als Privateinlage buchst, dann machst Du aus der Pauschale ja auch "Bargeld".
    Wenn Dein Mitarbeiter Reisekosten mit Dir abrechnet und hier Pauschalen anfallen, dann sind das ja auch nicht nur kalkulatorische, sondern echte Kosten - die manche Mitarbeiter ja sogar ausbezahlt haben wollen.