Einnahmeüberschussrechnung

  • Hallo Liebe Forenbenutzer,


    ich bin Jochen und werde Euch wohl jetzt der öfteren Nerven. Da ich mich als Kleinstgewerbetreibender (Schmuckhandel) selbstständig gemacht habe. Ich vertreibe Schmuck der Firma Pierre Lang.
    Da ich in den ersten Monaten erstmal sehen werde wie es anläuft, der Osten hat kein Geld, wollte ich erstmal selber die Steuer, soweit es geht, machen. Berichtigt mich wenn ich irgendetwas falsch auslege.


    Ich werde hier gleich mal ein paar fragen loswerden wollen.


    Ich möchte nur eine Einnahmeüberschussrechnung erstellen. Langt da für mich Tax2013 Professionell?
    Fahrtenbuch auf Excelausdruck legitim oder ist es besser ein kleines Fahrtenbuch zu kaufen?
    Wenn ich eine EÜR erstelle, bin ich ja nicht Vorsteuerabzugsberechtigt? Habe aber trotzdem Ausgaben. Wie werden die verbucht?
    Ab welchen Betrag muss ich eigentlich Vorsteuer anmelden
    Eventuell gibt es ja hier auch Pierre Lang erfahrene.


    Liebe Grüße Jochen

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    aaalso: Pierre-Lang-erfahren bin ich nicht, sagt mir nix. Bei Deinen Einstiegsfragen kommen ein paar Sachen durcheinander:
    1. Die Art der Gewinnermittlung (bei Dir: EÜR) sagt nichts darüber aus, ob Du vorsteuerabzugsberechtigt bist.
    2. Die Sache mit der Vorsteuer könnte sich aber relativieren, wenn ich "Kleinstgewerbetreibender" als "Kleinunternehmer nach §19 UStG" interpretiere, wonach Du auf Ausgangsrechnungen keine MwSt. ausweisen darfst. Denn dann dürftest Du auch keine Vorsteuer ziehen.
    3. Tax Pro kenne ich nicht, wenn man damit eine EÜR erstellen kann, dann wird das wohl passen.
    4. Die Frage, ab welchem Betrag Vorsteuer angemeldet werden muss, hängt zusammen mit meinem Punkt 1 und 2 und ergäbe sich im Falle der Kleinunternehmerschaft entsprechend aus §19 UStG.


    Und als grundlegende Anmerkung: Wer den Steuerberater spart, spart selten Steuern... grade und vor allem beim ersten Jahresabschluß sollte dringend ein StB hinzugezogen werden. Ist natürlich auch abhängig vom eigenen Bildungshintergrund und den eigenen Buchhaltungskenntnissen.

    • Offizieller Beitrag

    Da kann ich Computerhaus nur zustimmen. Deine Fragestellung zeigt ja - ohne dir zu nahe treten zu wollen -, dass diese Themen für dich Neuland sind. Insofern ist ein Steuerberater für zumindest für die erste Zeit eine im wahrsten Sinn des Wortes lohnenswerte Investition.


    Ich habe seinerzeit zu Beginn meiner Selbständigkeit einen Kurs für startende Selbständige besucht, nicht alles ist dabei hängen geblieben aber vieles hat mir gerade in der Startphase sehr weitergeholfen und Wissen ist wie Schwimmen, man vergisst/verlernt es nicht. Das war zwar schon 2004, aber ich denke, dass derartige Kurse auch heute noch angeboten werden. Einfach mal bei der IHK nachfragen oder das Angebot der Volkshochschule checken.

    • Offizieller Beitrag

    Genau!


    Die Kleinunternehmerschaft ist nicht immer von Vorteil, weil auch der Vorsteuerabzug flöten geht- auch und gerade in der Gründungszeit. Wenn Sie keinen Steuerberater haben und auch keinen haben wollen, dann setzen Sie sich am Bestenn ausführlich mit den relevanten Themen auseinander, die steuerrechtlich mit einer Betriebsgründung einhergehen.