Steuerfreie Verpflegungszuschüsse Reisekostenabrechnung

  • Hallo Forum,


    bearbeite gerade für die Jahre 2010,11,12 die Lohnsteuer mit der WISO-Software, habe nun also die 2010er im Einsatz und werde mit den weiteren CDs die späteren Jahre anpacken.
    Ich bin quasi fast fertig, habe mich im Internet über Pauschalen und jeweilige Akzeptanz der Finanzämter kundig gemacht und komme somit ganz gut klar. Nachdem ich in der Software Zeile 20 ausgefüllt habe, kam die Meldung ich müsse diese steuerfreien Beträge geltend machen. Nun meine Frage, wie läuft das Ganze ab?
    In Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung ist bei mir seit 2010 ein jährlicher Betrag von um die 100€ hinterlegt. Vor 2010 hatte ich keine Dienstreisen, das Feld war also bisher leer und ich hatte mit Elster direkt, also den Formularen gearbeitet. Ich bin für gewöhnlich alle paar Wochen unterwegs und bekomme, je nach Hotel, mal Frühstück gezahlt mal nicht, auf Schulungen teilweise auch das Mittagessen.
    In meinen Reisekostenabrechnungen wird immer die jeweilige Pauschale gezahlt also 6€ bis 8h Abwesenheit oder 12€ darüber, unabhängig davon ob ich nun ein Frühstück oder Mittagessen bezahlt bekommen habe oder nicht. In der zugehörigen Monatsgehaltsabrechnung wird dann, sollte ich in den Reisekostenabrechnungen einen Haken bei "Frühstück gesetzt haben, die Tagespauschale anteilig als GWV nachbesteuert. Soweit so gut, müsste ich also mit dieser Nachbesteuerung in der Monatsabrechnung, den je nach Einreichung unabhängig vom Monatsgehalt erstatteten Reisekosten auf der sicheren Seite sein und alle notwendigen Versteuerungen bereits durchgeführt worden sein.
    Auf den Reisekostenabrechnungen taucht, ganz selten, auch mal eine Spritkostenerstattnung (30cent Pauschale pro km) auf, für gewöhnlich fahre ich jedoch mit einem vom AG gestellten Verkehrsmittel (Poolcar) und es taucht nichts dazu in der Abrechnung auf.
    Wie bringe ich dem Finanzamt nun bei dass die steuerfrei bezahlten Beträge in Zeile 20 rechtens waren? Und noch eine Frage, wenn ich all meine Gutschriften und Posten in den jeweiligen Reisekostenabrechnungen für 2011/12 zusammenzähle komme ich deutlich über die genannten ca. 100€ die in Zeile 20 auftauchen. Was genau taucht nun hier also auf? Nur die Beträge die monatlich nachbesteuert wurden (GWV Essen)?
    Was genau muss ich nun unter Werbungskosten/Reisekosten nachtragen, nachweisen, müssen alle Reisekostenabrechnungen dem FA bereitgestellt werden als Kopie? Wenn ich es elektronisch mache gilt ja keine Belegpflicht, da dann wohl nicht denke ich.
    Macht es einen Sinn hier jede einzelne Reise (diese Option bietet mir WISO) mit Zeitraum und Zielort zu hinterlegen? Dieshätte ja eigentlich nur dann wirklich einen Sinn wenn ich Reisekosten abrechnen wöllte die ich nie erstattet bekommen habe? Müsste ich hier dann auch Beträge wie Spritkostenrückerstattungen (30cent Pauschale) angeben obwohl sie mit meiner Steuer ansich garnichts am Hut haben?
    Muss ich in dieser Auflistung aller Reisen dann immer nur die Reisezeit eingeben? WISO errechnet mir dann ja die jeweiligen Pauschalen.
    Ich wäre Euch, als "Einsteiger" in diesem Forum für jegliche Hilfe dankbar.
    Habe viel hierzu im Internet gefunden, leider weiß ich immer noch nicht wie ich vorgehe um zu vermeiden dass die ca. 100€ im Jahr nachbesteuert werden. Denn das werden Sie ja wenn ich sie in WISO einfach in Zeile 20 hinterlege und nichts weiter unternehme oder ?
    Sorry für meine Anfängerfragen, aber ich habe noch nicht allzuviel Erfahrung und WISO ist dann doch nicht so leicht zu bedienen wie oft in der Werbung versprochen.
    Danke,
    Tobias


  • So ist es.


    Dazu solltest Du alle Reise- und Verpflegungskosten im Programm eingeben, auch die Erstattung zu den Fahrtkosten (Spritkosten) des Arbeitgebers.


    Danke für deine Rückmeldung. Wie erkennt Vater Staat nun dass ich diese Reise- und Verpflegungskosten alle bereits erstattet bekommen habe? Letztlich habe ich ja Spritkosten mit der 30cent Pauschale zurückerhalten (von denen in Zeile 20 ja gar keine Rede ist) .
    Der Sachbezug wurde ja je nach Reisekostenabrechnung bereits in der Monatsabrechnung als GWV versteuert. Somit sollte das Ganze dem FA ja nur als "Checkup" also Nachweis dienen. Würde bei Angabe der Fahrtkilometer (dies war nur 1-2 Mal im Jahr, sonst Poolcar oder Bahn von AG gezahlt) das FA diese mir nicht erneut erstatten? Oder wie erkennt Vater Staat dass das bereits beglichen wurde, wenn bei elektronischer Abgabe keine Belege eingereicht werden müssen. :?:


    Danke für dein Feedback im Voraus,
    Tobias

  • Es ist zwar schon 10 Tage her, aber ich hab es jetzt erst gelesen. Aber vielleicht hilft es Dir noch.


    Vorschlag: Den Betrag um die 100 € in Zeile 20 übernehmen und denselben Betrag - in einer Summe - in den WBK / Reisekosten dagegenrechnen!
    Eintrag über Schnellerfassung in einer Summe geht bei RK Ausland!


    Mehr, so wurde es uns von unserem FA gesagt, ist nicht notwendig. Du hast ja Deine Reisekosten über die Firma bereits abgerechnet und willst vom FA ja keine weitere Erstattung!


    Kollegen- /innen in der gleichen Situation und auch andere FÄ tragen es auch so ein - bisher kein Probleme.


    Gruß - steuerstudi

    • Offizieller Beitrag

    Kollegen- /innen in der gleichen Situation und auch andere FÄ tragen es auch so ein - bisher kein Probleme.

    Ich kenne genügend Ämter und Bearbeiter, die es so nicht akzeptieren. Es ist immer vom Einzelfall abhängig und der Bearbeiter hat jederzeit das Recht, etwaige Eintragungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die Reisekostenabrechnung durch den AG muss ja nicht zwingend zutreffend sein, zumal da in die auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigten Daten gerne einmal auch andere Beträge hineingepackt werden. Das Forum ist voll von solchen Beispielen.


    Habe ich Dir aber ja bereits mehrfach hier erläutert.


    Also nur als Info für andere, damit diese sich eben nicht wundern, wenn dieses Prozedere eben von Ihrem Bearbeiter nicht akzeptiert wird.

  • Ich kenne genügend Ämter und Bearbeiter, die es so nicht akzeptieren. Es ist immer vom Einzelfall abhängig und der Bearbeiter hat jederzeit das Recht, etwaige Eintragungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die Reisekostenabrechnung durch den AG muss ja nicht zwingend zutreffend sein, zumal da in die auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigten Daten gerne einmal auch andere Beträge hineingepackt werden. Das Forum ist voll von solchen Beispielen.


    Habe ich Dir aber ja bereits mehrfach hier erläutert.


    Also nur als Info für andere, damit diese sich eben nicht wundern, wenn dieses Prozedere eben von Ihrem Bearbeiter nicht akzeptiert wird.

    Okay, danke Admin ich möchte nachträgliche Anfragen des FA vermeiden, mir geht es nicht darum hier die schnelle Lösung mit Trick 17 hinzulegen. Ich beschäftige mich mit dem Thema Steuern noch nicht allzulang und möchte lediglich wissen, auch wenn es etwas komplizierter wird, wie ich nun ordnungsgemäß vorgehe. Ja es gibt oft mehrere Lösungen die vielleicht beim ein oder anderen FA durchgehen, oder eben auch nicht.
    Aber eine letzte Frage, wenn ich also wirklich die einzelnen RK Abrechnungen gegenrechne und bei den Werbungskosten eintrage, trage ich dort dann nur die Verpflegungszuschläge ein aus den Abrechnungen, nicht die Posten erstattete Nahverkehrtickets, Parkhaus, bzw. bereits erfolgte nach 30cent Pauschale erstattete Fahrtkilomenter mit Privatwagen.


    Wenn ich dort alles hinterlegen würde, wie in der RK Abrechnung hinterlegt, kommen wir ja genau zu dem Thema welches ich zum Startpost ansprach, diese Kosten wurden bereits alle ordnungsgemäß versteuert, ich möchte ja nur vermeiden dass die steuerfreien Verpflegungszuschüsse nachversteuert werden.


    Ich mache mich nun also ran und hinterlege unter den Werbungskosten alle Reisen (allzuviele waren es ja nicht) mit Datum, Uhrzeit, Ort und eben den erstatteten Verpflegungskosten. Alles andere lasse ich weg und hoffe das geht so auch finanziell in meinem Interesse durch.

    Einmal editiert, zuletzt von mArk78 () aus folgendem Grund: BEreinigt um Mehrfachnennung einerTextstelle

  • Mehr, so wurde es uns von unserem FA gesagt, ist nicht notwendig.


    Okay, danke Admin ich möchte nachträgliche Anfragen des FA vermeiden, mir geht es nicht darum hier die schnelle Lösung mit Trick 17 hinzulegen.


    Zunächst verwehre ich mich gegen den Trick 17!


    Sicher handelt es sich immer um Einzelentscheidungen, das will ich mive4 auch nicht absprechen! Aber Du machst Dir viel Arbeit.
    Nachfragen – da beißt auch der FABeamte nicht und ggf. kann man alles im Gespräch klären.


    Aber Vorschlag: Ruf Deinen Sachbearbeiter an und frage, wie er es gerne hätte….