Hallo,
ich führe als Einzelunternehmer zwei freiberufliche Tätigkeiten aus: als Übersetzer und als Psychologe. Für die beiden Tätigkeiten mache ich separate EÜRs.
Jetzt beabsichtige ich mir einen Geschäftswagen zu kaufen und für beide Tätigkeiten zu nutzen. Kann ich den Wagen (z.B. in der EÜR) beiden Tätigkeiten zuordnen. Und wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus?
Vielen Dank in Voraus für nützliche Hinweise.
Robert