Zweitstudium: Werbungskosten oder Sonderausgaben?

  • Hallo zusammen,


    hat man die freie Wahl oder bestehen Bedingungen, wann man Studiengebühren und sonstige Studienkosten für ein berufsbegleitendes Zweitstudium entweder unter Werbungskosten oder unter Sonderausgaben steuerlich geltend machen kann?


    wenn das Studium nicht genau zum aktuellen Beruf passt, aber die Möglichkeiten für weitere angrenzende Berufsfelder eröffnet ...


    danke vorab


    Viele Grüße,
    FJK

  • Grundsätzlich sind Ausgaben für ein berufsbegleitendes Studium vorrangig als Werbungskosten abzusetzen (§ 10 EStG), auch wenn man damit vielleicht nicht über dieWerbungskostenpauschale kommt.