Hallo,
bei der Steuererklärung 2012 berücksichtigt WISO für den Kinderfreibetrag für meine 21 Jahre alte Tocher etwas anderes als das Finanzamt.
Folgender Sachverhalt: Nach abgeschlossener erster Berufsausbildung war sie für einige Zeit arbeitssuchend gemeldet. Dazu gibt es in WISO einen Punkt "... stand nicht in einem Beschäftigungsverhältnis und war bei der Agentur für Arbeit .... als arbeitssuchend gemeldet" Im Steuerbescheid ist dieser Zeitraum (wo sie arbeitssuchend gemeldet war) nicht berücksichtigt und der Kinderfreibetrag wurde nur anteilig für die Dauer der Ausbildung berücksichtigt.WISO hingegen hat für diesen Zeitraum den Kinderfreibetrag angesetzt. Im § 32 Abs. 4 EStG gibt es eine Fußnote, bei deren Interpretation ich Schwierigkeiten habe:
2 Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.
3 Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der §§ 8 und 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind unschädlich."
Was ist denn nun richtig?
Vielen Dank im Voraus.
Rolf