Werbungskosten bei Unterhaltsleistungen

  • Mein Kind studierte bis zum 30.04. und wurde bis zum genannten Tag von mir finanziell unterstützt.


    Bei der Berechnung der Unterhaltsleistung kürzte ich den Arbeitslohn des Kindes - pauschal mit 1.000 €.
    Ist der vom Programm vorgegebene Betrag korrekt?


    Ab dem 1.05. war das Kind in nichtselbständiger Arbeit beschäftigt.

  • Nach Ihrer Angabe haben Sie Ihr Kind nur bis zum 30. April unterstützt. Somit erfolgt die Berechnung der Unterstützung auch nur bis zu diesem Zeitpunkt. Die Einkünfte des Kindes ab 1. Mai bleiben deshalb unberücksichtigt, somit erfolgt auch kein Abzug des Werbungskosten- Pauschbetrages in Höhe von 1.000 €.

  • Besten Dank für die Antwort!


    Leider habe ich mich mißverständlich ausgedrückt.


    Es geht um den Werbekostenpauschbetrag meines Kindes. - Werden die Einnahmen meines Kindes für die Zeit vom 01. bis zum 04. Monat um 1000 € Werbungskosten oder um 4/12 gekürzt?


    Das Programm (Steuer-Sparbuch) kürzt 1.000 als den höheren Betrag.

  • Der programmseitige Abzug des Werbungskosten-Pauschbetrages in Höhe von 1.000 € ist korrekt. Machen Sie sich keine unnötigen Sorgen: Wenn das Programm unrichtig rechnen würde, wäre das schon längst aufgefallen.

    • Offizieller Beitrag

    Ohne Screen der Eintragungen wäre ich hinsichtlich etwaiger richtiger oder unrichtiger Eintragungen etwas vorsichtig. Das Programm rechnet gemäß der getätigten Eingaben zutreffend. Stimmt bei den Eingaben etwas nicht, kann dieses natürlich auch zu Abweichungen gegenüber der FA-Berechnung kommen.

  • Leider will das Finanzamt von einem pauschalen Abzug der Werbungskosten bei den Einnahmen im Zeitraum der Unterhaltsleistung nichts wissen.
    Es besteht auf x/12 (hier: 4/12 = 250€) bzw. will den Jahresverdienst als Verteilerschlüssel ansetzen (Bsp: Einnahmen 01-04 = 1000 / Einnahmen 05-12 = 19000 - Verteilung 1/20 = 50€)


    Im Steuerprogramm (Steuersparbuch) kann ich die Eingaben des Finanzamtes nicht simulieren.


    Ist es hilfreich, wenn die Werbundkosten tatsächlich Zeitraum 01-04 angefallen sind?
    Umzug = km Pauschale für PKW Nutzung + Pauschale für sonstige Umzugskosten (rd. 600 € +)