Mein Kind studierte bis zum 30.04. und wurde bis zum genannten Tag von mir finanziell unterstützt.
Bei der Berechnung der Unterhaltsleistung kürzte ich den Arbeitslohn des Kindes - pauschal mit 1.000 €.
Ist der vom Programm vorgegebene Betrag korrekt?
Ab dem 1.05. war das Kind in nichtselbständiger Arbeit beschäftigt.