Moin ...
müssen bei der Berechnung zur Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse Einkünfte aus einem Minijob ( 450.-- € ) mit angegeben werden ?
Gruß Kuddel
Moin ...
müssen bei der Berechnung zur Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse Einkünfte aus einem Minijob ( 450.-- € ) mit angegeben werden ?
Gruß Kuddel
Bin mir da nicht ganz sicher, doch ein Anruf bei der Krankenkasse würde hier schnell für Abhilfe sorgen.
Hmmmh ...
genau das wollte ich nicht machen ...
Kuddel
Ein Profi mit 1.082 Beiträgen, der sich nicht zu helfen weiß. Da ruf ich doch einfach anonym bei der Krankenkasse an.
Danke für den Tipp ...
Ein Profi mit 1.082 Beiträgen, der sich nicht zu helfen weiß. Da ruf ich doch einfach anonym bei der Krankenkasse an.
Also ich kenne auch nicht in allen Bereichen des Sozialversicherungsrechts aus, dafür ist das SGB einfach zu umfangreich.
Was steht denn da, wenn Du auf das Fragezeichen bei "weitere Einnahmen" klickst? Oder gibt es ggf. noch Vorschläge, wenn Du in die Eingabemaske gehst (Stift rechts)?
Ich meine, wenn im SGB steht, dass es unberücksichtigt bleiben darf, dann wird die KK es auch bei Eintragung nicht berücksichtigen. Von Falschangaben ist in jedem Falle abzusehen.
Hallo Häschen ...
Danke für die Antwort ...
Ich habe diese Woche Termin bei der Krankenkasse.
Es gibt die zwei Möglichkeiten:
Sonstige Einnahmen: ohne Erklärung und Fragezeichen und
Weitere Einnahmen: hier wird gesagt, daß BAföG-Bezüge nicht anzugeben sind.
Ich werde hier nachberichten ...
Gruß Kuddel
Ja, vielen Dank, das ist schon interessant.
Moin ...
Es ist tatsächlich so, dass unter " Sonstige Einnahmen " alle Einnahmen angegeben werden müssen.
Dazu zählt u.a. auch der Minijob.
Gruß Kuddel