Anlage V (Neubau) Einkommensteuererklärung

  • Hallo,


    ich habe 2012 ein Grundstück erworben und dann mit einem Bauträger gebaut. Einzug in das neue Haus erfolgte erst Mitte 2013. Das Haus besteht aus zwei Wohnungen und eine davon wird an nah Angehörige verbilligt vermietet (mehr als 66% der marktübliche Mietpreis)


    Jetzt muss ich nun meine Einkommensteuererklärung für 2012 schnellstmöglich abgeben und stehe bei der Anlage V etwas ratlos da. Folgend eine Zusammenfassung meiner Fragen:


    1.- Muss ich die Anlage V bereits dieses Jahr ausfüllen oder kann ich sie erst bei der Einkommensteuererklärung 2013. Wie erwähnt war das Haus erst 2013 Bezugsfertig. Einige Kosten sind jedoch bereits 2012 entstanden (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Erdarbeiten, Teil der Herstellungskosten, etc.). Kann ich diese Kosten bei der Einkommensteuererklärung 2013 geltend machen?



    2- Die endgültige Wohn- und Nutzfläche wurde vom Bauträger noch nicht ermittelt, lediglich eine Grundfläche. Ist dies von Bedeutung bei der Kalkulation welcher Prozent des Hauses eigengenutzt wird und welcher Prozent an nah Angehörige verbilligt vermietet wird?



    3.- Wie wird eine Doppelgarage angerechnet? Dieser wird auch zu 50% verbilligt vermietet.



    4.- Bei welcher Eingabemaske soll ich die Kosten bzw. Aufwendungen eingeben und gibt es hierzu irgendwelche Besonderheiten (irgendwelche Kosten die nicht geltend gemacht werden können)?



    5.- Was würdet Ihr mir raten bei der Abschreibung einzugeben, linear? Ehrlich gesagt verstehe ich den Unterschied nicht.


    Ich würde mich auf jede Antwort freuen und danke Euch im Voraus für die Mühe.

  • Ihrem Beitrag entnehme ich, dass Sie hinsichtlich Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich ein Laie sind. Um die Weichen für die Zukunft nicht falsch zu stellen, würde ich Ihnen raten, für die Einkommensteuererklärungen 2012 und 2013 jeweils einen Steuerberater zu konsultieren.

    • Offizieller Beitrag

    Um die Weichen für die Zukunft nicht falsch zu stellen, würde ich Ihnen raten, für die Einkommensteuererklärungen 2012 und 2013 jeweils einen Steuerberater zu konsultieren.

    Diese Aussage kann ich nur dick unterstreichen. Gerade in derartigen Fallkonstellationen kann man schnell am falschen Posten gespart haben.


    Die endgültige Wohn- und Nutzfläche wurde vom Bauträger noch nicht ermittelt, lediglich eine Grundfläche.

    Das gehört doch schon in den Bauantrag? ?(