Ich habe mal eine Frage bezgl. der Ermittlung des Privatanteils im Hinblick auf die Mwst.
Also wie folgt:
Anschaffungskosten inkl. Mwst Brutto 11600
inkl.Mwst 1600
abzgl. 50 % Mwst 800
BMG für die 1% Prozent-Regel 10800
Monatliche Privatnutzung 1 % ist demnach 108
Jährliche Privatnutzung 12 % ist 1296
1. Mwst muss ich bei der Privatnutzung ja nicht mehr verbuchen?!
Dann buche ich zum 31.12.
per Eigenverbrauch 1296
an Private Nutzungsentnahme 1296
2. Kann man eigentlich auf 1200 abrunden?
Vielen Dank für ein Feedback.