Wo gebe ich meine erhaltenen Leistungen aus Berufsausbildungsbeihilfe an?

  • Hallo zusammen,


    Wie schon in der Überschrift angesprochen, finde ich bei meiner Einkommenssteuererklärung keine Möglichkeit, meine Einkünfte aus BAB anzugeben. Es soll wohl unter Lohnersatzleistungen gehen, aber ich finde da nichts konkretes.


    Wäre super, jemand kann mir hierbei helfen. Am Besten ne Beschreibung, in welcher Maske und wo genau. Ich bin nach 2 Stunden googlen und suchenecht verzweifelt.


    Vielen Dank schonmal!

  • Die Berufsausbildungsbeihilfe gehört zu den Bezügen. Sie ist unter den Lohnersatzleistungen einzutragen. Bezüge sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (R 32.10 Abs. 2 EStR 2008). Sind in der Berufsausbildungsbeihilfe Leistungen für Fahrtkosten enthalten, stellen diese keine Bezüge dar. Sie mindern aber die geltend gemachten Fahrtkosten.

  • Hallo Taxler,


    vielen Dank für deine Antwort. Ich habe auch die Maske für die Eingabe von Ersatzleistungen gefunden, allerdings taucht da das BAB leider nicht auf. Ist es evtl unter einem anderen Punkt "versteckt" wie etwa Zuschuss zum Arbeitsentgelt oder unter Leistungen nach Unterhaltssicherungsgesetzt., etc?


    Ist echt nervig das ganze, da ich sonst mit meiner Steuererklärung durch wäre.....vielleicht kannst du oder jemand anders mir da noch ne genauere Beschreibung geben.


    Vielen Dank

  • In der Steuererklärung müssen Sie Berufsausbildungsbeihilfe angeben


    Als Auszubildender haben Sie verschiedene Rechte, aber auch Pflichten.


    • So haben Sie das Recht, neben der Berufsausbildungsbeihilfe auch noch Kindergeld zu erhalten, solange Sie das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und außerhalb der elterlichen Wohnung untergebracht sind. Sind Sie vor 1983 geboren, dann kann das Kindergeld sogar noch bis zum 27. Lebensjahr zwar nicht in voller Höhe, aber dennoch gestaffelt gezahlt werden.1
    • Dieses für Sie als Auszubildender zusätzliche Geld müssen Sie aber ebenfalls in der Steuererklärung angeben, falls Sie selbst überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. In der Regel müssen Ihre Eltern die Steuererklärung abgeben und Ihre Einkünfte dort eintragen. Wie dies geschieht, erfahren Sie in dem folgenden Abschnitt.


    Es gibt auch Freibeträge


    • Sie als Eltern dürfen unbegrenztes Einkommen haben und trotzdem bekommt Ihr Kind Berufsausbildungsbeihilfe, welche Sie in der Steuererklärung als Lohnersatzleistung in der Anlage N eintragen. 1
    • Bei Ihrem Kind gelten besondere Einkommensgrenzen. So darf Ihr Sprössling an Berufsausbildungsbeihilfe pro Jahr nicht mehr als 7.680,- Euro an Einkommen plus dem Freibetrag von 920,- Euro, insgesamt also 8.600,- Euro verdienen, ohne besonders steuermäßig berücksichtigt zu werden.2
    • Die Anlage N ist für diese Gelder das richtige Dokument, um diese Beträge einzutragen. Wenn Ihr Kind weniger als diese 920,- Euro an Freibetrag zusammenbekommt, dürfen Sie laut Steuergesetz dennoch ohne
      Nachweis die Höchstgrenze eintragen.
    • Allerdings darf Ihr Kind neben der Ausbildung keine weitere Tätigkeiten ausüben, denn dann kommt es unweigerlich über die gesamte Grenze von 8.600,- Euro und muss Steuern abführen.

    Moin ...
    vielleicht bringt der Beitrag ja Licht in Deinen Tunnel:
    Also: wie Taxler schreibt ... Anlage N ... Ersatzleistungen
    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Richtig mArk... sehe ich auch so ... !


    Aber es kann sicherlich auch nicht immer alles vorgegeben zu sein ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol: