Mieter nutzt Einrichtungsgegenstände welche von 2009 - 2019 durch Vermieter abgeschrieben werden.
Mieter hat gekündigt und nimmt alle Einrichtungsgegenstände (welche bis 2019 abgeschrieben werden) für 500 Euro mit.
Wie muss der Vermieter dies nun steuerlich behandeln?
Die 500 Euro als sonstige Einnahmen aus Vermietung und den offenen Abschreibungsbetrag von knapp 1000 Euro sofort abschreiben?