Erstattungsbetrag weicht ab - wie Einspruch einlegen?

  • Hi


    ich hab mal eine Frage. Hab gerade meinen Steuerbescheid abgeholt und das Programm sagt mir, dass die Erstattung zu meinen Ungunsten abweicht.
    Zum einen bei der Kirchensteuer:


    KIRCHENSTEUER
    Die Abweichungen zu Ihren Ungunsten führen zu einer höheren Steuer. Sie sollten immer prüfen, aus welchem Grund das Finanzamt hier einen anderen Betrag angesetzt hat.


    Abweichungen bei der erstatteten Kirchensteuer kommen überwiegend dadurch zustande, weil das Finanzamt diese Werte nicht aus der Steuererklärung, sondern aus dem eigenen System übernimmt. In den meisten Fällen hat das Finanzamt daher Recht. Allerdings kann es durchaus zu Abweichungen der erstatteten Kirchensteuer kommen, wenn im Vorjahr Kirchensteuern auf Kapitaleinkünfte nach § 32d EStG festgesetzt worden sind.
    Beruht die Abweichung auf einer rechtlichen Grundlage, sollte die Richtigkeit geprüft und ggf. ein Einspruch eingelegt werden.
    Hat das Finanzamt lediglich den korrekten Wert in der Erklärung berücksichtigt, macht ein Einspruch keinen Sinn.
    Sollte jedoch das Finanzamt einen Zahlendreher eingebaut haben, dann ist ein Einspruch durchaus zu empfehlen.


    Zu Anderen beim Thema Steuer nach Tarif: (Hier steht nochnicht mal irgendeine Erklärung)


    STEUER NACH TARIF
    Die Abweichungen zu Ihren Ungunsten führen zu einer höheren Steuer. Sie sollten immer prüfen, aus welchem Grund das Finanzamt hier einen anderen Betrag angesetzt hat.

    So, wie und wo kann ich das denn überprüfen? Einfach anrufen und nachfragen?
    Und wie legt man Einspruch ein? Muss ich das dann alles begründen?


    Grüße und Danke für die Ratschläge

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest erst einmal überprüfen, ob das FA nicht vielleicht richtig liegt.


    Gerade beim Kirchensteuerabzug geht das Programm üblicherweise von den bei ihr gespeicherten daten ab. Der Steuerbürger vergisst da selber gerne einmal, den Erstattungsbetrag zur Kirchensteuer aus Steuerbescheiden der Vorjahre, die im Veranlagungszeitraum erfolgt sind, einzutragen und den Zahlungen gegenzurechnen.


    Und der Steuertarif ändert sich alleine schon durch den geänderten Sonderausgabenabzug und das dadurch höhere zu versteuernde Einkommen (Steuersatz erhöht).