Afa für Denkmalschutz / Baudenkmal

  • Die Programme Wiso und Tax sehen nur eine "normale" Abschreibung auf den Gebäudeanteil zu. Wie erfasse ich die höheren ABschreibungen auf Sanierung / Modernisierung bei einem Baudenkmal? Hinweis: Wohnung wird vermietet.
    Zusätzlich gibt es das Problem mit Anschaffungsdatum und Kaufdatum (=notarielles DAtum des Vertrages). siehe meine andere Anfrage.

    • Offizieller Beitrag

    Was soll das denn jetzt bei vorweggenommenen Werbungskosten (siehe Dein anderer Thread) für eine Rolle spielen? Bei Übergang Besitz, Nutzungen und Lasten im Jahr 2013 bist Du ja noch in 2012 kein Eigentümer und die Maßnahme wird doch wohl auch erst in 2013 abgeschlossen sein.

  • Ja, da hast du recht. Ich nehme an, dass ich die Notarkosten etc. , die 2012 angefallen sind und ja Anschaffungsnebenkosten sind, dann in der Steuererklärung 2014 geltend machen kann, oder? Muss ja so sein.... bin etwas verunsichert, da ich dies zum ersten Mal mache und bisher immer davon ausgegangen bin, dass die Kosten dann auch in dem jew. Jahr angefallen sein müssen. In meinem Fall würde ich ja für das Steuerjahr 2013 dann die Anschaffungsnebenkosten für 2012 geltend machen. Ist das korrekt? danke nochmals für deine Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, da hast du recht. Ich nehme an, dass ich die Notarkosten etc. , die 2012 angefallen sind und ja Anschaffungsnebenkosten sind, dann in der Steuererklärung 2014 geltend machen kann, oder?

    Das kommt darauf an, es gibt ja schließlich verschiedene Gründe für Notarkosten. Soweit diese z.B. die Grundschuldbestellung bzw. Darlehensabwicklung betreffen, stellen sie laufende (vorweggenommene) Werbungskosten dar.


    Muss ja so sein.... bin etwas verunsichert, da ich .... immer davon ausgegangen bin, dass die Kosten dann auch in dem jew. Jahr angefallen sein müssen.

    Grundsätzlich ja, aber auch dabei gibt es Ausnahmen. Sie eben die AfA (Abschreibung auf die Nutzungsdauer) und etwaige, von Dir auch angesprochene, Sonder-AfAs.


    In meinem Fall würde ich ja für das Steuerjahr 2013 dann die Anschaffungsnebenkosten für 2012 geltend machen.

    Die, ggf. zeitanteilige, AfA machst Du geltend. Und bei der AfA musst Du natürlich die anteiligen Grund- und Bodenwerte abgrenzen.


    ... bin etwas verunsichert, da ich dies zum ersten Mal mache

    Und genau deshalb würde ich Dir zur Inanspruchnahme eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten. Zumindest für die ersten ein oder zwei Jahre, bis Dir der wesentliche Ablauf klar ist.