Anlage S ist erfasst aber wird per Elster nicht gesendet

  • Hallo


    wir haben es geschaft die Anlage EÜR per Elster an das Finanzamt zu senden. Jetzt fordert das FA noch die Anlage S. Wenn ich jedoch mit Elster nochmals den Versand anstossen will, ist die Anlage S nicht im "Umfang" enthalten.
    Was muss ich tun, damit auch die Anlage S per Elster übertragen wird. Ich kann die Anlage S aufrufen und auch in der Formularansicht anschauen, aber halt nicht per Elster versenden.



    Danke.


    Harry

  • Moin,


    nee keine Fehlermeldung, die Anlage S taucht einfach nicht auf im Elsterprotokoll.
    Wir müssen für dieses FA eine gesonderte Feststellungserklärung abgeben, da Wohnsitz abweichend von der Betriebsstätte.


    Anlage EUR ist gesendet, Einkommenssteuererklärung ist gesendet, aber die Anlage S halt nicht.
    Muss ich irgendwo einen Haken setzen, damit die Anlage S auch per Elster abgegeben wird.
    Ich versende ohne Signatur, das vielleicht noch als Hinweis.


    Harry

  • Hallo


    heute hatte ich wieder Kontakt mit dem Finanzamt des Betriebsortes, nachdem unter Androhung eines Zwangsgeldes die gesonderte Feststellung nochmals angefordert wurde.


    Anscheinend kann die Anlage für die gesonderte Feststellung nur per Elster verschickt werden, wenn man ein entsprechendes Zertifikat von Elster-Online sich im Vorfeld beschafft hat. Dieses Prozedure kann aber bis zu zwei Wochen dauern.
    Wir haben uns dann so geeinigt, dass ich die komprimierte Steuererklärung ausdrucken und per Post einreichen soll. Könnte es sein, dass ich nun die "neue" Anlage FG ausfüllen muss, damit ich diese komprimierte Steuererklärung überhaupt erstellen kann? Oder gibt es einen schnelleren Weg, um die geforderten Formulare an das Finanzamt auf dem Postweg zu senden?


    Zudem haben wir bereits vom Finanzamt des Wohnortes einen "vorläufigen" Steuerbescheid für 2012 erhalten, der genau den Betrag der gesonderten Feststellung des FA des Betriebsortes enthält, obwohl dieses ja genau dieses Formular anmahnt.


    Grüße


    Harry

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest doch eigentlich für die ESt eine Datenbank angelegt haben und für das Unternehmen mit F, U, EÜR, etc. eine weitere Datenbank. Aus letzteren kannst Du dann alle Dinge im Rahmen der gesonderten Gewinfeststellung erledigen.


    Das FA hat mit Sicherheit eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung der abgegeben EÜR durchgeführt. Ist eine formale Sache, da ja offensichtlich keine Erklärung zur gesonderten feststellung des Gewinns abgegeben worden ist.