Einsatzwechseltätigkeit Nachweis der Kilometerleistung PKW

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Im Jahr 2012 habe ich im September ein neues Fahrzeug gekauft und den alten Pkw in Zahlung gegeben. Mit dem Verkauf des alten Fahrzeuges habe ich leider alle Unterlagen dieses Fahrzeug betreffend vernichtet.
    Vom Finanzamt werden nun nur die Kilometer für die Fahrten zur Baustelle mit dem 2. PKW, ab September, anerkannt, für welche ich auch Werkstattrechnungen vorlegen kann. Für das Fahrzeug, welches verkauft wurde, habe ich den Kilometerstand zum Zeitpunkt des Verkaufes sowie eine Bestätigung der KFZ-Versicherung über den Kilometerstand zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginnes ( 2008 ) nachweisen können.
    Vom Arbeitgeber wurden die Kilometer zu den einzelnen Baustellen aber bestätigt. Die Verpflegungsmehraufwendungen wurden vom Finanzamt in voller Höhe und für das ganze Jahr akzeptiert. Warum reicht die Bestätigung des Arbeitgebers als Nachweis nicht aus? Macht es Sinn Widerspruch einzulegen?


    VG
    MEngel






    • Offizieller Beitrag

    Macht es Sinn Widerspruch einzulegen?

    Dem FA gegenüber kann man höchstens Einspruch einlegen.

    Mit dem Verkauf des alten Fahrzeuges habe ich leider alle Unterlagen dieses Fahrzeug betreffend vernichtet.

    Warum? Im EStG ist klar vorgegeben, dass man Unterlagen vorzuweisen hat.
    Notfalls die Werkstatt nach Rechnungskopien fragen.

    • Offizieller Beitrag

    Wo steht, welche man hier Belege vorlegen muss? Hier sollte doch die Glaubhaftmachung ausreichen, oder nicht?


    M.E. sollte eine Bescheinigung des Arbeitgebers hier hinreichend belegen können, dass und in welchem Umfang das private Kfz genutzt werden musste.
    Wie ist die Begründung des FA genau, diese Bescheinigung des Arbeitgebers als nicht ausreichend zu betrachten?

    • Offizieller Beitrag

    M.E. sollte eine Bescheinigung des Arbeitgebers hier hinreichend belegen können, dass und in welchem Umfang das private Kfz genutzt werden musste.

    Na ja, es kommt ja schon auf die Umstände des Einzelfalls an.


    Wie ist die Begründung des FA genau, diese Bescheinigung des Arbeitgebers als nicht ausreichend zu betrachten?

    Die Begründung des FA würde mich auch interessieren, aber generell und nicht nur in Bezug auf die AG-Bescheinigung. Denn das FA wird schon einen Grund genannt haben. Der AG kann ja regelmäßig nur bescheinigen, dass der AN an wechselnden Einsatzstellen tätig war und kein Firmenfahrzeug genutzt hat. Wie er da nun hingekommen ist, ob mit eigenem Kfz oder in Fahrgemneinschaft mit Kollegen, das kann nur der TE glaubhaft machen. Und wenn er so viel gefahren ist, dann sollte die Kilometerleistung ja auch durch geeignete Tanknachweise, deren Begleichung ja üblicherweise nicht in bar abgewickelt wird, erfolgen. Da gibt es Kontoauszüge, Kreditkartenbelege, Punktekonten der Tankstellenbetreiber, und und und zwecks Glaubhaftmachung. Und Glaubhaftmachung bedeutet eben nicht nur Behauptung. Leider.


    Alle Belege vernichtet zu haben, ist nun wirklich die schlechteste aller Begründungen zur Glaubhaftmachung der Fahrten, da, wie oben ausgeführt, auch im Nachhinein problemlos wieder zu beschaffen.