Zugang zum Anlagevermögen im letzten Abschreibungsjahr

  • Ich habe einen PC, angeschafft und gebucht in 2010 mit 3 Jahren Abschreibungsdauer. Dieses Jahr findet also die letzte Abschreibung statt, laut Buchungsjournal am 31.12.


    Jetzt habe ich eine interne USB3-Karte zum Nachrüsten gekauft.


    Wenn ich diese in "Mein Büro" als Zugang zum Anlagevermögen "PC" buche, ändert sich an der (Rest-)Abschreibung des PC für 2013 nichts, obwohl sich diese ja eigentlich um den Betrag für den Zugang erhöhen müsste. Erst wenn ich die Gesamtabschreibungsdauer auf z.B. 4 Jahre erhöhe, wird der Zugang rechnerisch in der letzten kumulierten Abschreibung sichtbar. Allerdings ändern sich dann auch rückwirkend alle Abschreibungen für die Jahre, die per EÜR bereits abgeschlossen waren. D.h., diese werden niedriger und die für 2013 und 2014 werden entsprechend zu hoch und sind somit falsch.


    Mir scheint, als läge hier ein Fehler in "Mein Büro" vor, dass Zugänge im letzten Abschreibungsjahr nicht berücksichtigt werden. Gibt es hierzu einen Workaround?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo sts2000,


    eine Möglichkeit zum Finden einer Lösung wäre es, noch weitere Informationen zum Anlagegut hier zu posten (Art des Anlageguts, Abschreibungskategorie etc.). In Ihrem Fall halte ich es aber für sinnvoll, sich an unsere Kollegen vom Support zu wenden (https://www.buhl.de/support.html), entweder telefonsich oder über das Einreichen eines Tickets samt Datensicherung. Dann lässt sich direkt anhand Ihres Datenbestands der Sachverhalt prüfen. Dadurch können auch alle weiteren evtl. relevanten Konstellationen Ihrer Firma mit einbezogen werden.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

    • Offizieller Beitrag

    Diesen Tatbestand konnte ich so nachstellen.


    Letzlich hilft wohl einfach den Gegenstand unabhängig ganz abzusetzen.


    Was mich hierbei wundern läßt:
    hier scheint es einen schönen legalen Steuertrick zu geben: Im letzten Jahr ein nicht selbständiges und nicht unerheblich teueres Zusatzgerät zu kaufen, das dem Anlagegut zugeordnet werden muß. Und somit kann man größere Anschaffungen zum Anlagevermögen sofort im letzten Jahr absetzen - ? Da wird nichts mehr um weitere Jahre verlängert -? Ist das so?

  • Letzlich hilft wohl einfach den Gegenstand unabhängig ganz abzusetzen.

    Also als "übrige voll abziehbare Ausgaben"? Rechnerisch würde es zum selben Ergebnis führen, aber steuerlich wäre es falsch. Bin mir nicht sicher, ob sich das Finanzamt auf eine Argumentation "ist doch eh egal" einlässt...


    Zwischenzeitlich habe ich mehrere Versuche zur Bereinigung des Fehlers unternommen, alle erfolglos:


    a) Manuelle Buchung als Korrektur zum Jahresende: Ausbuchung des falschen zu niedrigen Betrages und Einbuchen der korrekten Abschreibungssumme. Funktioniert nicht, da ich zwar auf Konto 470, nicht aber auf dem Gegenkonto 4830 buchen kann (ist in der Auswahlliste nicht aufgeführt).


    b) Versuchshalber habe ich den Kauf des Nachrüstartikels ins erste Halbjahr des laufenden Jahres verschoben. Dies ergibt eine Fehlermeldung bei Auswahl der Abschreibungsdetails. Zusätzlich fliegt die Anlage komplett aus den Buchungen raus!


    c) In den Abschreibungsdetails gibt es die Option "Tabelle manuell anpassen". Wenn ich dies auswähle, passiert unglaubliches: Die Tabelle schrumpft auf zwei Zeilen (=Jahre) zusammen und lässt sich nicht erweitern. Anmerkung: In 2012 hatte ich bereits eine Zubuchung vorgenommen; "Mein Büro" scheint nur die Jahre vor der ersten Hinzubuchung anzubieten, denn auch die Gesamtsumme verringert sich im manuellen Modus. Hinzubuchungen im Anschaffungsjahr werden dagegen korrekt verbucht.


    Fazit: Hinzubuchungen während der Abschreibungsphase bringen "Mein Büro"aus dem Takt, im letzten Jahr der Abschreibungsdauer führt das zu fehlerhaften Buchungen.


    Schätze, das ist jetzt wohl wirklich ein Fall für den Support! Zumal SAMM den Tatbestand nachstellen konnte.

    • Offizieller Beitrag

    Was mich hierbei wundern läßt:
    hier scheint es einen schönen legalen Steuertrick zu geben: Im letzten Jahr ein nicht selbständiges und nicht unerheblich teueres Zusatzgerät zu kaufen, das dem Anlagegut zugeordnet werden muß. Und somit kann man größere Anschaffungen zum Anlagevermögen sofort im letzten Jahr absetzen - ? Da wird nichts mehr um weitere Jahre verlängert -? Ist das so?


    Zitat

    Leitfaden zur Anlagenbuchhaltung -beispielhaft-


    "Wird durch die Instandsetzung des Vermögensgegenstandes eine Verlängerung der Nutzungsdauer erreicht, ist die Restnutzungsdauer neu zu bestimmen; entsprechend ist zu verfahren, wenn in Folge einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung eine Verkürzung eintritt."


    Viel Spielraum für Streitigkeiten. Im Zweifel m.E. einfach als neues WG abschreiben.