Rückzahlung Pendlerpauschale bei Abrechnung der Fahrtkosten über Arbeitgeber

  • Hallo,
    ich pendle jeden Tag zur Arbeit ca 120 km mit dem ICE und habe eine Bahncard 100. Diese bezahle ich einmal im Jahr und muss den Rest des Jahres das Geld für das neue Jahr ansparen.


    Jetzt könnte ich mir die BC 100 auch über meinen Arbeitgeber holen. Der würde diese dann kaufe und ich die Rückzahlung über eine Lohnminderung abgelten. Die Kosten würde dabei nach Steuern abgezogen.
    Das hat für mich den Vorteil, dass ich kein Geld ansparen müsste und das ich die Kosten von beruflichen Bahnreisen abrechnen könnte. Aktuell bezahle ich diese quasi automatisch privat. Die Abrechnung von Reisekosten würde über die equivalenten Kosten der Bahnreise mit einer BC 50 erfolgen.


    Für mich stellt sich die wesentliche Frage ob der Bezug der BC 100 über den Arbeitgeber irgentwelche Änderungen für die Steuererklärung macht. Sucht man im Internet nach "jobticket arbeitgeber steuer" dann findet man immer Artikel über einen "Geldwerten Vorteil" was ich nicht einsortieren kann. Der Bezug der BC 100 wäre ja Vergleichbar mit einem Jobticket, nur das ich es nicht günstiger bekomme als bei der DB selbst.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, nach Ihrer Schilderung macht es keinen Unterschied, ob Ihr Arbeitgeber das Ticket kauft, oder ob Sie das selbst machen.
    Ihr Arbeitgeber verauslagt die Kosten lediglich, leiht Ihnen also ~3.000,00 Euro und übernimmt sie nicht ganz oder teilweise (wie es das klassische Job-Ticket-Modell vorsieht).
    Lediglich zu versteuern wäre der geldwerte Vorteil in Form nicht gezahlter Zinsen- die aber dann unter die 44 Euro Grenze fallen und steuerfrei bleiben dürfen, sofern Sie keine weiteren Vergünstigungen dieser Art erhalten.

  • Lediglich zu versteuern wäre der geldwerte Vorteil in Form nicht gezahlter Zinsen- die aber dann unter die 44 Euro Grenze fallen und steuerfrei bleiben dürfen, sofern Sie keine weiteren Vergünstigungen dieser Art erhalten.

    Das ist genau der Punkt den ich nicht verstehe. Wann sollte ich warum einen geldwerten Vorteil haben? Wer sollte wo bei diesem Modell Zinsen nicht zahlen?


    Was außerdem noch unklar ist, ist die Frage ob die Rückzahlung von Reisekosten irgendwo angegeben werden muss. Bislang kann ich keine Bahnkosten erstatten lassen. Bei Bezahlung über der Arbeitgeber so weit wie es kosten würde wenn ich eine BC 50 hätte.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Ihr Arbeitgeber für Sie eine Bahncard kauft, und Sie den Kaufpreis in monatlichen Raten an Ihren Arbeitgeber zurückerstatten, dann handelt es sich dem Grunde nach um eine Form eines Darlehens. Zahlen Sie Ihrem Arbeitgeber keine (marktüblichen) Zinsen, dann stellt diese Zinsfreiheit, die Ihnen nur aufgrund Ihre Arbeitsverhältnisses gewährt wird, einen geldwerten Vorteil dar.
    zur Berechnung werden fiktiv 0,5% monatlich angenommen und dem Arbeitslohn unterworfen. Im ersten Monat wäre also (Bsp.: 3.000 x 0,5%) ein Zinsworteil in Höhe von beispielsweise 15,00 Euro zu Versteuern. Das ist weniger als 44 Euro und darf damit unberücksichtigt bleiben.


    Ihnen werden die monatlichen Raten NETTO (also NACH Steuern und SozV) von Ihrem Gehalt einbehalten.



    Zitat

    Bei Bezahlung über der Arbeitgeber so weit wie es kosten würde wenn ich eine BC 50 hätte.


    Den Satz verstehe ich nicht. Bekommen Sie nun etwas von Ihrem Arbeitgeber oder verauslagt er nur den Erwerb der Bahncard 100?