WISO Vermieter 2014 Trial - Abrechnungszeitraum, Nutzungen, Auswertungen

  • Hallo zusammen,


    ich möchte endlich von meinen Excel-Listen auf eine professionelle Software für die Nebenkostenabrechnung umsteigen.
    Dazu teste ich gerade den neuen Vermieter 2014 (Trial-Version).


    Es haben sich mittlerweile Fragen ergeben:
    1. in der Rubrik "Auswertungen" werden zwar die Rechnungen ausgegeben, jedoch nicht die Verbräuche der Zähler. Ich habe mehrere Zähler mit jeweils zwei Ständen angelegt - die Verbräuche sind aber "0". Ist das nur in der Testversion so?


    2. Man kauft die Software ja jeweils nur für ein Abrechnungsjahr. Ist hier das Kalenderjahr gemeint? Wir erstellen unsere Abrechnungen immer vom 01.07.-30.06. Die externen Abrechnungen vom Wasserversorger kommen ebenfalls für diesen Zeitraum, andere Rechnungen (z.B. Müll, Versicherungen) sind an verschiedene Zeitpunkten (01.01. oder bestimmter Tag/Monat des Jahres) fällig. Wie geht man damit um?


    3. Muss ich die Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters gesondert in der Rubrik "Rechnungen" erfassen oder reicht das unter der Rubrik "Nutzungen" in den Details des Mieters?


    4. Unter der Rubrik "Nutzungen" kann man für den Mieter Nebenkosten- und Heizkosten-Vorauszahlungen separat erfassen. Wir haben das damals nicht separat im Mietvertrag aufgeschlüsselt sondern haben alle Kosten unter "Nebenkosten-Vorauszahlung" zusammengefasst. Wo trage ich was ein, wenn der Mieter 150 ,- Nebenkosten im Monat überweist oder muss ich das tatsächlich aufsplitten?


    5. Wir wohnen selbst im Haus (Zweifamilienhaus). Bekomme ich ebenfalls eine Abrechnung, auch wenn ich bei mir "Selbstnutzung" eintrage? Es gibt da ja nicht die Möglichkeit, Nebenkosten-Vorauszahlungen einzutragen, obwohl wir die natürlich auch leisten. In den bisherigen Excel-Abrechnungen habe ich uns als "fiktiven Mieter" geführt. Somit konnte ich für uns eine Abrechnung erstellen und damit auch prüfen, ob unsere Nebenkosten-Vorauszahlungen für die Gesamtausgaben des Abrechnungsjahres reichten oder ob ich die Vorauszahlungen erhöhen muss (alle relevanten Ein- und Ausgaben laufen bei uns über ein separates Nebenkosten-Bankkonto).


    6. Wir haben hinter der Heizung Wärmemengen-Messgeräte (Einheit MW/h) für jede Wohnung installiert, die den Durchfluss des "Heizkörper-Wassers" messen. Für das Waschbecken-Warmwasser haben wir in den Wohnungen separate Wasseruhren installiert. Unter der Rubrik "Heizkosten" für die Heizung kann man Optionen für die "Verteilung der Heizkosten" und "Verteilung der Warmwasserkosten" eingetragen. Was gehört unter die Rubrik "Verteilung der Heizkosten" und was unter "Verteilung der Warmwasserkosten"? Wenn ich unter "Verteilung der Warmwasserkosten" den Schlüssel "Wärmemengenzähler" auswähle, dann kann ich dafür einen Verbrauchswert in kwh von-bis angeben. Muss ich dazu die Verbräuche unserer beiden Wärmemengen-Messgeräte zusammenzählen und da eingeben? Die Geräte sind ja eigentlich schon separat als Zähler mit Verbräuchen erfasst, da die ja auch alle paar Jahre wegen Ablauf der Eichung gewechselt werden. Oder kollidieren beide Einträge und muss ich dann den Schlüssel "Heizkostenformel" auswählen?


    Fragen über Fragen - gibt es jemand der da Licht ins Dunkel bringen kann.
    Ich würde mich freuen, den ´n die Hilfe, die ich aus dem Programm starten kann, ist noch? recht dürftig.


    Gruss aus der Nähe von Bremen,
    Jörg

  • Hallo Jörg!


    also:


    1. Nein, bis auf die Erstellung einer Abrechnung kann man in der Testversion alles machen. Schau doch mal, ob Du den Zeitraum richtig eingestellt hast bzw. Objekt | Wohnung | Umlageschlüssel da nicht irgendeine Auswertung verhindern.


    2. Das Abrechnungsjahr kann übergreifend sein. Das ist wie im alten Vermieter > Deine Abrechnung muss einfach nur im freigeschalteten Abrechnungsjahr beginnen. Selbst wenn Deine Abrechnung am 01.12.13 beginnen würde, würde diese Abrechnung in das Abrechnungsjahr 2013 fallen.


    3. Nein. Die Vorauszahlungen brauchen nur im Mieter hinterlegt werden - also unter "Nutzung". Da gibt es ja auch die Eingabebereiche.


    4. Hm, das Problem ist, wenn Du nicht aufsplittest und alles z.B. unter Nebenkosten-Vorauszahlung packst, aber eine Heizkostenabrechnung machst wird die Software Deinem Mieter eine Nachzahlung für die Heizkosten abverlangen. Was natürlich doof wäre, wenn der Mieter prinzipiell ausreichende Vorauszahlungen leistet. Hier solltest Du also eher splitten.


    5. Die Software geht nicht davon aus, dass jemand "sich selbst Vorauszahlungen zahlt" - ums einfach mal so zusagen. Wenn Du hier also eine Abrechnung für Dich bzw. Deine Einheit haben möchtest solltest Du Dich selbst als Mieter eintragen.


    6. Wärmemengenzähler wie Du sie beschreibst können afaik derzeit im Vermieter nicht hinterlegt werden. Man kann HKV-Zähler anlegen und einen Verbrauch im Rahmen einer z.B. Solarthermie ehinterlegen (kWh). Hier solltest Du dann eher die Heizkostenformel auswählen. So etwas könnte aber der Hausverwalter - der ist allerdings insgesamt einiges umfangreicher als der Vermieter. :)


    Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen :)