Gewerbesteuer in der GuV

  • Hallo,


    ich habe dieses Jahr von EÜR auf Bilanz umstellen müssen. Bei der Position Gewerbesteuer ist mir aufgefallen, dass diese gewinnmindernt in der GuV erscheint. Ich dachte bisher, die Gewerbesteuer wird über die Einkommensteuererklärung steuermindernt angesetzt. Nunmehr steht in der GuV eine Summe der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die um Gerwerbesteuer und sonstige Steuern den Jahresüberschuss ergeben. Als Jahresüberschuss ist doch der Betrag incl. Gewerbesteuer auszuweisen!? Während die sonstigen Steuern (in diesem Fall KFZ-Steuer) BA sind. Welchen Wert soll ich denn nun in der Einkommensteuer als Jahresüberschuss angeben? Oder ist die Darstellung in meiner GuV falsch? In der Bilanz erscheint auch der Jahresüberschuss um die Gewerbesteuer gemindert.


    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Moin Andy,


    die Gewerbesteuer ist handelsbilanziell immer noch eine Betriebsausgabe. Also ist Deine Beobachtung völlig richtig, die Gewebesteuer mindert den Gewinn.
    Für die Steuerbilanz musst Du jedoch die Gewerbesteuer wieder dazurechnen. Ob das die U-Suite kann, weiss ich leider noch nicht, weil ich erst seit diesem Jahr damit arbeite. Ich hoffe jedoch schon, da ja beides elektronisch übermittelt werden muss.


    LG Chris

  • Da tut sich für mich gerade ein neuer Abgrund auf. Gibt Wiso es denn überhaupt her, eine Steuer- und Handelsbilanz zu erstellen? Da ich Kleinunternehmer bin wäre für mich eher eine Einheitsbilanz sinnvoll. Welcher Darstellung entspricht die Bilanz bei Wiso Buchhaltung?

    • Offizieller Beitrag

    1. Wieso MUSSTEST Du umstellen? Zuviel Umsatz/Gewinn?
    2. Bist Du steuerlich beraten? Hintergrund und Problem: wenn Du bilanzierungspflichtig bist, gelten recht strenge Vorschriften, und man verbrennt sich als Laie schnell die Finger.
    3. Der Unterschied Steuer- oder Handelsbilanz ist für Dich eigentlich nur dann wichtig, wenn Du verpflichtet bist, Deinen Jahresabschluß zu veröffentlichen. Bist Du hierzu verpflichtet?

  • 1. Ich bin Finanzdienstleister und musste wegen des Umsatzes umstellen
    2. Leider sind ALLE Steuerberater in meiner Umgebung nicht besonderst zuverlässig. Der letzte, der mir nur bei der Übergangsrechnung helfen sollte hat sich einfach nicht mehr gemeldet. Ich schätze wenn ich mich auf ihn verlassen hätte wäre eine saftige Geldstrafe fällig geworden. Meine Buchungen sind sehr überschaubar und daher mit wenig Risiko behaftet. Im letzten Jahr hatte ich auch eine Steuerprüfung und der Prüfer befand, dass er in dieser Branche selten eine solch "saubere" Buchführung sieht.
    3. Hat sich ja dann mit oben erledigt


    Ich gehe dann mal davon aus, dass die Bilanz aus Wiso Buchhaltung für mich zu nutzen ist. In der EkStr muss ich dann einfach die Gewerbesteuer wieder dazu rechnen!?

  • Hallo Andy,


    Der Unterschied ist leider für jeden Bilanzierungspflichtigen wichtig,
    egal ob er seinen Jahresabschluß veröffentlichen muss oder nicht.


    Soweit ich sehen kann, erstellt die U-Suite eine Handelsbilanz - logisch, auf Basis der Buchungen.
    In Kurzform:
    Die GuV aus dem Programm ist dann Dein handelsbilanzieller Gewinn.
    Addierst Du dazu Deine Gewerbesteuervorauszahlungen und subtrahierst die Gewerbesteuerrückstellungen (die ja beide in der GuV der Handelsbilanz erfasst sind), hast Du den steuerlichen Gesamtgewinn. Der ist dann in der EkSt-Erklärung anzugeben.


    LG Chris

  • Hallo chris
    Hallo Andy,


    aus dem Buhlprogramm werden Bilanz und G+V nach Handelsbilanz erstellt.


    Deshalb heissen die Auswertungen auch


    Bilanz nach HGB §266
    Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB §275


    Der Name erscheint beim Aufruf der Auswertungen


    Wie die Auswertung (G+V) dann als Steuer G+V geaendert werden muss, hat Chris beschrieben

  • Hallo AndyF


    alles ok.
    Eine Steuerbilanz gibt es nicht im Kaufmann, kann man jedoch ueber eine weitere Gliederungszuordnung einrichten (Mittelstand-Version ggf auch Professional).
    Interessanter ist dieses, wenn man Auswertungen nach IFRS_IAS erstellen muss