Wo Firmenwagen mit 1% Regelung und Heimarbeitsplaz eingeben SB 2013

  • Guten Abend liebes Forum,


    ich hinke der Zeit leider etwas hinterher und muss mich um meine Einkommensteuer-Erklärung für 2012 kümmern. Zur Erklärung meines Problems:


    Ich hatte bisher einen Firmenwagen mit 1% Regelung und bisher meiner Fahrten zur Arbeit über die dafür geltenden Prozente pro Km versteuert. Nun ist es so, dass ich Umgezogen bin und mein Wohnsitz auch meine Arbeiststätte ist und ich ca. 4-5 Mal mit dem Firmenwagen in den Sitz des Unternehmens fahre. Alle weitere Fahrten sind zu wechselnden Einsatzstätten, Flughäfen und Bahnhöfen, wenn es die Reisenentfernungen entsprechen.


    Wie dieses Thema .


    Ich scheitere an den Problem wo ich jetzt den Firmenwagen im Programm eingeben kann oder ob ich es überhaupt muss, denn die km zwischen Wohnungsstätte und meiner Firma sind ja 0 km und dieser Wert wird bei dem bisherigen Punkt für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit nicht akzeptiert.


    Ich freue mich über eine Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Hier werden einige Punkte miteinander verknüpft, die so nicht direkt zusammen gehören.


    1- Die 1%-Regel hat was mit der Privatnutzung eines Firmenwagen zu tun. Dabei ist eine Form der privaten Nutzung, dass man mit dem PKW zur Arbeit fährt, aber andere Punkte wie Urlaub, einkaufen, ins Kino usw. kommen da auch in Betracht.


    2. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt es eine Entfernungspauschale von 30ct pro Entfernungskilometer. Kommt man an Kosten nicht über 4.500 Euro pro Jahr, ist es egal wie man zur Arbeit kommt. Man kann sogar schwimmen und bekommt die 30ct. Wenn die Entfernung aber 0 km ist, dann gibt es eben nichts.


    3. Für Dienstfahrten, die man mit einem Firmenwagen macht gibt es natürlich keine Pauschalen. Da sind ja die Kosten für die Firma, die den Wagen dem Mitarbeiter gegeben hat, Betriebsausgaben.


    FAZIT: Die 1%-Regel erhöht den Bruttoarbeitslohn, also zahlt man mit einem Firmenwagen höhere Steuern. Man darf ihn aber im Gegenzug auch privat nutzen. Wofür er privat genutzt wird, ist egal!