Fehler bei Erfassung pauschal versteuerter AG-Leistungen

  • Hallo zusammen,


    m. E. berechnet das WISO-Programm bei den Werbungskosten nicht korrekt, so dass ich immer wieder eine Differenz zwischen Programm und Finanzamts-Berechnung habe.


    Zum Sachverhalt:


    Auf der LSt-Bescheinigung sind die pauschal versteuerten Arbeitgeber-Leistungen (z. B. Bereitstellung Jobticket für Fahrten im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung) eingetragen. Diese werden auch in das Programm übernommen.


    Bei den Werbungskosten werden dann die tatsächlich entstandenen Aufwendungen der Doppelten Haushaltsführung erfasst. Von denen müssten eigentlich die genannten Arbeitgeber-Leistungen abgezogen (gegengerechnet) werden.
    Hier sieht das WISO-Programm unter "Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung" jedoch nur ein Eingabefeld für "Arbeitgeber-Erstattungen vor, wenn diese steuerfrei waren und nicht bereits auf der LSt-Bescheinigung eingetragen sind".
    Da dieser Sachverhalt nicht zutrifft (war nicht steuerfrei und Betrag wurde auf der LSt-Bescheinigung eingetragen), habe ich hier auch nichts erfasst.
    Der geleistete Arbeitgeberbetrag bleibt dann aber bei der Berechnung der Werbungskosten und bei der Berechnung der Einkommenssteuer außen vor.


    Da ich darauf vertraut habe, dass die WISO-Berechnung stimmt, habe ich einen Einspruch beim Finanzamt eingelegt.
    Von dort wurde mir mitgeteilt, dass die Arbeitgebererstattungen bei den tatsächlichen Werbungskosten abzuziehen sind, was wohl offensichtlich nicht erfolgt ist.


    Ist die WISO-Berechnung fehlerhaft?


    Vielen Dank, falls jemand weiterhilft und beste Grüße! :)

    • Offizieller Beitrag

    Wie kommst Du darauf, dass die auf der Lohnsteuerbescheinigung in Ziffer 21 durch Deinen AG ausgewiesenen und zu erfassenden steuerfreien AG-Erstattungen anlässlich doppelter Haushaltsführung eben nicht steuerfrei erfolgt seien? Dann hätte der AG diese doch nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung als genau solche bescheinigt.