Hallo,
Wenn folgende Vorgehensweise bzw. Fragestellung kommentiert werden könnte?
Meine Frau und ich betreiben eine GbR. Ein Firmenwagen (Nutzung betrieblich 50-60%) wird angeschafft, der von beiden auch privat genutzt wird. Es soll die 1% Regelung zum Tragen kommen.
Die Gesamtkosten werden von der GbR getragen und in der EÜR incl. Abschreibung angegeben.
Mit der 1%-Regelung wird wie folgt verfahren:
1. Je 50% des 1%-Wertes (Bruttolistenpreis) wird in der Einkommensteuererklärung als zusätzliche Einnahme bei beiden Steuerpflichtigen deklariert.
2. In der EÜR wird der gesamte 1%-Wert (mit den entsprechenden Unterregelungen) als Betriebseinnahme angegeben.
Fazit: zweimalige Versteuerung?? - Es erhöht sich sowohl steuererhöhend die normale Einkommensteuer, ebenso die Einnahme in der EÜR , damit nach Verteilung auf die Gesellschafter nochmals deren Steuerschuld.
K. Schmidt