1%-Regelung Firmenwagen

  • Hallo,


    Wenn folgende Vorgehensweise bzw. Fragestellung kommentiert werden könnte?


    Meine Frau und ich betreiben eine GbR. Ein Firmenwagen (Nutzung betrieblich 50-60%) wird angeschafft, der von beiden auch privat genutzt wird. Es soll die 1% Regelung zum Tragen kommen.


    Die Gesamtkosten werden von der GbR getragen und in der EÜR incl. Abschreibung angegeben.


    Mit der 1%-Regelung wird wie folgt verfahren:


    1. Je 50% des 1%-Wertes (Bruttolistenpreis) wird in der Einkommensteuererklärung als zusätzliche Einnahme bei beiden Steuerpflichtigen deklariert.


    2. In der EÜR wird der gesamte 1%-Wert (mit den entsprechenden Unterregelungen) als Betriebseinnahme angegeben.


    Fazit: zweimalige Versteuerung?? - Es erhöht sich sowohl steuererhöhend die normale Einkommensteuer, ebenso die Einnahme in der EÜR , damit nach Verteilung auf die Gesellschafter nochmals deren Steuerschuld.


    K. Schmidt

  • Ich kenne zwar nicht die Gepflogenheiten einer GbR... aber für mich hat die 1%ige Versteuerung nichts in der Einkommensteuererklärung zu suchen wenn ich bereits mein zu versteuernden Gewinn aus der EÜR um den Privatanteil erhöht habe! Ich habe die zu versteuernden Privatanteil noch nie in der Einkommensteuererklärung angegeben!