Paypalgebühren und Einnahmen zusammen verbuchen (Split?)

  • Hallo!
    ich bin etwas unsicher: Ich habe regelmäßige Einnahmen über Verkäufe auf Dawanda. Einige davon werden mit Paypal bezahlt
    und ich bin nicht sicher wie ich das verbuche. Klar kann ich das jetzt auf Nebekosten Geldverkehr buchen. Ich fände es aber schöner
    wenn ich bei einer Buchung die Paypal-Gebühren gleich miteintragen kann und das alles zusammen verbuche. Gibt es da nicht so etwas
    wie eine Splitbuchung? Ich fertige »nur« eine Einnahnen-Überschussrechnung an.
    Kann man steuerlich/buchhalterisch ansonsten ggf. die Paypal-Gebühren monatlich addieren und als eine Buchung zusammenfassen um
    den Aufwand zu reduzieren oder ist das nicht zulässig?


    vielen dank!
    tm

    • Offizieller Beitrag


    Kann man steuerlich/buchhalterisch ansonsten ggf. die Paypal-Gebühren monatlich addieren und als eine Buchung zusammenfassen um
    den Aufwand zu reduzieren oder ist das nicht zulässig?


    Das ist zulässig und meist auch das Mittel der Wahl. Zwar stimmt bei ganz genauer Betrachtung das Buchungsdatum nicht (weil PP die uU am 3. des Monats bei einem Verkauf 50ct abzieht, die Du bei monatlicher Erfassung aber am Monatsletzten buchen würdest), aber das ist außer bei statistischen Betrachtungen zu vernachlässigen.


    Ich kenne das Programm nicht gut genug um eine Aussage über Splitbuchungen treffen zu können, sorry.

  • Hallo


    Ich hoffe ich bin mit meiner Frage nicht zu spät bei dem Datum der Beitragserstellung. Wenn ich das richtig verstehe, bucht ihr den Rechnungsbetrag komplett als Einnahme mit USt. Am Ende des Monats werden dann die Gebühren gesammelt als Ausgabe ohn USt verbucht. Nach meinem Verständnis passt es dann doch aber mit der USt nicht mehr?


    Gruß


    Marc

    • Offizieller Beitrag

    Du musst den Rechnungsbetrag natürlich komplett buchen, als Einnahme mit USt. Ansonsten würdest Du die USt verkürzen und zu wenig USt ans FA abführen.


    Die Paypal-Gebühren stehen auf einem ganz anderen Blatt. Diese sind als Kosten (des Geldverkehrs) zu buchen. In den Beträgen, die PP einzieht, ist die luxemburgische USt enthalten - die wird Dir aber das deutsche FA nicht erstatten. Deshalb buchst Du die Gebühren brutto für netto, ohne Steuerschlüssel.