Hallo zusammen,
Meine Steuererklärung für 2012 weicht in zwei Punkten von meinem Einkommensbescheid vom Finanzamt ab.
Mit Hilfe von Wiso habe ich aufwendig herausgefunden wo, da das Finanzamt sich nicht die Mühe machte auf unterschiedliche Beträge (Lohnersatzleistungen - elektronisch übermittelte Daten und meine Angaben) einzugehen.
Bin daraufhin in den Widerspruch gegangen und erhalte heute die "Ablehnung". Neben dem Problem mit den Lohnersatzleistungen habe ich jetzt aber folgendes noch, wo ich so nicht richtig weiter komme und auf eure Hilfe und Erfahrung hoffe.
Ich habe im November 2012 u.a. durch das Arbeitsgericht eine Abfindung zugesprochen und auch durch meinen Arbeitgeber überwiesen bekommen.
Diese habe ich ordnungsgemäß in der Steuererklärung angegeben und dabei meine direkte Werbungskosten dort auch zugeordnet.
Das Wiso Programm zieht nun von der Abfindung die direkten Werbungkoste ab und wendet darauf die 1/5 Regelung an, das Finanzamt schlägt diese Werbungskosten auf die "normalen" Werbungskosten drauf und versteuert die Abfindung komplett nach der 1/5 Regelung und schreibt dazu, ich hätte Summe X bekommen lt. Lohnsteuerbescheinigung und müsste diese auch versteuern.
Aber warum muss ich dann Werbungskosten, die direkt der Abfindung zuzuordnen sind dort angeben?
Bei der vom Finanzamt angewandten Methode muss ich immerhin 75 EUR mehr Steuern zahlen!
Kann mir jemand sagen, ob das Wiso Programm hier richtig rechnet oder das Finanzamt recht hat mit seiner Methode?
Danke schon im Voraus.
Gruß
Hoevi10