Neuregelung Entfernungspauschale

  • Aha, das stand dort nicht. :thumbup:


    Was ist maßgebend? 15x im Monat oder 180x im Jahr? Ich war an 74 Tagen, dokumentiert im Kalender, in der Betriebsstelle. Aber auch einen Monat mehr als 15x.

    • Offizieller Beitrag

    Du liest doch Haufe:
    Firmen-Pkw, Überlassung an Arbeitnehmer / 10 Pauschale Berechnung mit 0,03 % oder mit 0,002 %?

    Zitat
    • Es ist im Übrigen immer auf ein vollständiges Jahr abzustellen. Es ist also nicht möglich, für jeden Monat eine eigene Rechnung aufzumachen. Monate, in denen der Arbeitnehmer an deutlich weniger Tagen zum Betrieb fährt, können nicht für sich betrachtet werden.
    • Konsequenz ist, dass nicht von 15 Fahrten pro Monat, sondern von 180 Tagen pro Jahr auszugehen ist.
  • Noch eine kurze Ergänzung.


    Ich habe zu dem Thema einen Online Steuerberater aktiviert und hier seine Stellungnahme:



    Der würde anders buchen!? Ist halt immer die Frage ist es richtig oder falsch bzw. einfach nur anders richtig :)

    Einmal editiert, zuletzt von AndyF ()

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das ist schon genau das gleiche, wie Sie machen, wenn sie die Ihnen bekannten Konten nutzen- außer, dass der Steuerberater garnicht darauf eingegangen ist, dass Sie auch die 0,002%ige Versteuerung nutzen können.


    Bei seiner Methode ist er davon ausgegangen, dass Sie den Betrag für die Prvatfahrten gegen 1800 privat rausbuchen und den abzugsfähigen Betrag wieder privat rein- das ist im Ergebnis das gleiche. Der nicht abzugsfähige Anteil verbleibt dabei auf den Privatkonten und wird nicht in die GUV eingefügt, was zu einer aussaldierung führt. Sie müssen es bei seiner Methode nicht mehr außerbilanziell hinzuaddieren.


    Jack wie Büx.