Sepaverfahren

  • Na Ja, die Gläubiger ID kannst Du ja selbst direkt eingeben, ist ja nur einmal für Deinen Verein vorhanden und somit für alle Mitglieder gleich. Aber die Mandatsnummer, das wäre schon sehr gut. Vielleicht kommt das ja mit dem versprochenen Update in der nächsten Woche . . .

  • Hallo,


    in den Checklisten meines Kreditinstitutes gibt es keinen Hinweis, dass diese beiden Texte separat durch uns in die Lastschrift eingetragen werden müssen. Vielmehr muss das Programm die Übermittlung sicherstellen, damit unser Kreditinstitut die Gläubiger-ID mit der ID in der durch uns abgeschlossenen Vereinbarung überprüfen kann - hoffen wir, dass das unser Programm berücksichtigt...


    Viele Grüße



    Frank


    Zitat eines Bankers vor 1-2 Jahren: "wenn Sie bei der nächsten Wahl von SEPA erzählen finden Sie keinen Nachfolger mehr..." ;)

  • Hallo Snower,
    habe das noch einmal überprüft.
    Also, Gläubiger-ID und Mandatsnummer brauchst Du nicht im Verwendungszweck angeben. Mein Verein übermittelt diese Daten mit an die Bank, der Zahlungspflichtige sieht sie in seiner Belastung. Da wird der Verwendungszweck ergänzt um
    EREF: 40
    81 MREF: 7320 CRED: DE46ZZZ
    00000611502 IBAN: DE6810090
    0003184648007 BIC: BEVODEBB
    also eine Einreicher-Referenz, die Mandatsnummer und die Gläubiger-ID sowie IBAN und BIC.


    Gruß
    Rainer