Am 3 Jahre alten Betriebs-PKW eines Freiberuflers entsteht ein Hagelschaden, laut Gutachter der Versicherung 1450 €. Die Versicherung überweist 950 €, der Versicherungsnehmer hat einen Selbstbehalt von 500 €. Der Schaden wird nicht repariert.
Wo verbucht man jetzt was? Sind die 950 € als Betriebseinnahme zu verbuchen? Was ist mit den 500 €? Betriebsausgabe? Kann eine Wertminderung angesetzt werden? Sonst hätte der Freiberufler ja durch den Hagelschaden angeblich einen Gewinn gemacht, obwohl er letztlich beim Weiterverkauf auf dem Schaden/ der Wertminderung sitzen bleiben wird.
Danke für die Antworten.