Hagelschaden Betriebs-PKW nicht repariert

  • Am 3 Jahre alten Betriebs-PKW eines Freiberuflers entsteht ein Hagelschaden, laut Gutachter der Versicherung 1450 €. Die Versicherung überweist 950 €, der Versicherungsnehmer hat einen Selbstbehalt von 500 €. Der Schaden wird nicht repariert.


    Wo verbucht man jetzt was? Sind die 950 € als Betriebseinnahme zu verbuchen? Was ist mit den 500 €? Betriebsausgabe? Kann eine Wertminderung angesetzt werden? Sonst hätte der Freiberufler ja durch den Hagelschaden angeblich einen Gewinn gemacht, obwohl er letztlich beim Weiterverkauf auf dem Schaden/ der Wertminderung sitzen bleiben wird.


    Danke für die Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Sind die 950 € als Betriebseinnahme zu verbuchen?

    M.E. ja.


    Sonst hätte der Freiberufler ja durch den Hagelschaden angeblich einen Gewinn gemacht, obwohl er letztlich beim Weiterverkauf auf dem Schaden/ der Wertminderung sitzen bleiben wird.

    Das stellt sich doch letztlich erst bei Ausscheiden des Fahrzeugs aus dem Unternehmensvermögen heraus. Die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist dadurch doch überhaupt nicht beeinflusst. Das kommt ja auch u.a. auf Alter des Fahrzeugs, Fahrzeugtyp und dessen Begehrtheit auf dem Markt an. Fährt man das Kfz bis es auseinderfällt hat man überhaupt keinen Minderwert. Und auf weniger als 0€ könnte ich ein Fahrzeug eh nicht abschreiben. Wäre also sowieso nur eine Verschiebung der Betriebsausgaben.