Erschließungskosten Abschreiben "Grund und Boden" oder "Herstellungskosten"

  • Hallo Zusammen,


    ich bin gerade dabei, die Herstellungskosten meiner Immobilie (selbstgebaut) in meine Steuererklärung aufzunehmen.
    Dabei bin ich soeben über den Kaufpreis von 40000€ (FIKTIV) des Grundstücks mit Erschließung gestoßen.


    Darin enthalten sind:
    25000€ (Grundstück)
    10000€ (Erschließungskosten)
    2000€ (Vorschuss Frischwasserversorgung)
    2000€ (Vorschuss Entwässerung)
    1000€ (Vorschuss GAS Leitung - wird nicht genutzt)


    Das Objekt wurde 2013 fertiggestellt.


    Jetzt meine Frage: Wie werden die einzelnen Bestandteile des Kaufpreises auf "Grund und Boden" und "Herstellungskosten" verteilt?


    Ich gehe bisher davon aus, dass lediglich der Grundstückskaufpreis von 25k€ auf "Grund und Boden" entfällt. Die "anderen" Teile (Wasser, Abwasser, GAS) werden auf die direkten "Herstellungskosten" summiert und somit abgeschrieben! :?:
    Edit: Sprich die Zuleitungen die für die Immobilie später benötigt werden!


    Vielen Dank bereits im Voraus!
    :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Frage: Soll das Objekt vermietet werden?

    Was spielt das bei der grundsätzlich Zuordnung GruBo/Gebäude für eine Rolle? Es kann ja auch bei Selbstnutzung ein Arbeitszimmer oder unternehmerisch genutzte Räume geben.


    Ich gehe bisher davon aus, dass lediglich der Grundstückskaufpreis von 25k€ auf "Grund und Boden" entfällt. Die "anderen" Teile (Wasser, Abwasser, GAS) werden auf die direkten "Herstellungskosten" summiert und somit abgeschrieben!

    Und warum kosten dann erschlossene Grundstücke wesentlich mehr als nicht erschlossene Grundstücke?


    Vielleicht einfach mal in ein Steuerprogramm und die entsprechenden Eingabehilfen schauen.

  • 1. Ja das Objekt soll vermietet werden! :!:


    2. Kann ich dir nicht sagen! Inwieweit beantwortet das meine Frage? ?(
    -> Meine Frage war: Welche Teile können als Herstellungskosten angesetzt werden?


    3. Ich versuche das Ganze mit WISO!

  • Hallo,


    ich vermute, die Hausanschlusskosten (Wasser,Gas) gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes. Es geht um den
    Weg von der Straße bis zum Gebäude (Hauszuleitung). Die Erschließungskosten (Anschluss des Grundstückes) gehören zum Grund und Boden. Die werden nicht abgeschrieben.


    Tschüss