Hallo Zusammen,
ich bereite gerade unsere Feststellungserklärung 2013 für das Finanzamt vor.
Wir (nicht verheiratet) haben eine 2 Familienhaus was einerseits Selbstgenutzt und andererseits Vermietet ist. Also eine Grundstücksgemeinschaft Gbr. Hierzu habe ich alle Erhaltungsaufwendingen entweder "direkt" oder "verhältnismäßig" eingetragen.
Da ich die Erhaltungsarbeiten, Reparaturen und Renovierung in Eigenleistung durchführe, so habe ich mit entsprechendes Werkzeug angeschafft.
- Kann man das Werkzeug auch "verhältnismäßig" absetzten?
- Gibt es hierfür eine Steuerrechtliche Grundlage?
- Wenn ja, wie und wo muss ich dieses beim WISO Steuersparbuch eintragen?
Ich bedanke mich im Voraus!
NewtonZ4