Forderungsausfälle

  • Wie sind denn Forderungsausfälle, z.B. bei Konkursen von Kunden (keine Hoffnung auf Begleichung von Rechnungen) zu berücksichtigen?

  • Hallo,


    Forderungsausfälle lassen sich in der Einnahme-Überschussrechnung eigentlich gar nicht berücksichtigen, da ja auch die Forderung selbst nicht erfasst wird.


    Es entsteht ja letztendlich nur keine Einnahme.


    Gruß Georg

  • Die brauchen nicht berücksichtigt werden!


    Da Du kein Geld erhalten hast, hast Du auch keinen
    Umsatz gemeldet und keine Umsatzsteuer abgeführt.


    Der Aufwand (Wareneinsatz) bleibt.


    Uwe