Wie sind denn Forderungsausfälle, z.B. bei Konkursen von Kunden (keine Hoffnung auf Begleichung von Rechnungen) zu berücksichtigen?
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Hallo,
Forderungsausfälle lassen sich in der Einnahme-Überschussrechnung eigentlich gar nicht berücksichtigen, da ja auch die Forderung selbst nicht erfasst wird.
Es entsteht ja letztendlich nur keine Einnahme.
Gruß Georg
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Die brauchen nicht berücksichtigt werden!
Da Du kein Geld erhalten hast, hast Du auch keinen
Umsatz gemeldet und keine Umsatzsteuer abgeführt.Der Aufwand (Wareneinsatz) bleibt.
Uwe