Lieferung in ein EU-Land als Kleinunternehmer

  • Hallo,


    ich habe ein kleines Problem. Ich bin Kleinunternehmer gem. § 19 UStG. Ich möchte nun einen Gegenstand in ein EU-Land liefern. Ich bin mir aber nicht sicher, was ich dabei zu beachten habe.
    Soweit ich weiß, ist § 6a i.V.m. 4 Nr.1b USt nicht anwendbar. Was bedeutet dies für den Abnehmer, wenn er Unternehmer ist?
    Ich hoffe, das mir recht schnell jemand helfen kann.
    Meine e-mail Adresse: <!-- e --><a href="mailto:antigaprime@t-online.de">antigaprime@t-online.de</a><!-- e -->


    MfG
    Timo

  • Hallo Timo,
    da du ja Kleinunternehmer bist und scheinbar nicht auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet hast, stellst du ja keine USt in Rechnung, darfst aber auch keine Vorsteuer gegenüber dem Finanuamt geltend machen. Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 4 UStG trifft deshalb §6a und §4 Nr.1 nicht zu, weil ja gar kein umsatzsteuerpflichtiger Umsatz vorliegt. Der Abnehmer kann keine Vorsteuer anrechnen, weil er ja von dir eine Rechnung bekommt ohne Umsatzsteuer. Meiner Auffassung nach hat das keine weiteren Auswirkungen. Ich weiß, das ist nicht so einfach zu verstehen. Ich hoffe ich habe dir geholfen.
    Gruß Torben