Gewerbe in eigener Wohnung

  • Hallo,
    ich betreibe seit einiger Zeit in meinem 1-Zimmer-Appartement ein Computer- und Internetdienstleistungsgewerbe. Nun meine Fragen: 1. Zu welchem Anteil kann ich Miet- und Nebenkosten bzw. Telefon- und Internetkosten geltend machen? 2. Kann ich die Vorsteuer von Computerkompunenten, die vor der Gewerbeanmeldung gekauft wurden, abziehen?
    Vielen Dank im Voraus
    Gerry

  • Hallo Gerhard,


    da du nur 1 Zimmer hast ist das etwas schwierig. Gerade beim Arbeitszimmer ist das Finanzamt seit ein paar Jahren ziemlich kleinlich. Am besten du setzt selbst einen Anteil fest, aber nicht mehr als 50 Prozent. Telefon und Internet ist einfacher, entweder über die Schätzung im WISO Sparbuch oder drei Monate Rechnungen auswerten und Prozentsatz ermitteln und auf den Rest des Jahres anwenden. Am besten ist allerdings ISDN Anlage und getrennte Nummern privat und Gewerbe.


    Beim Vorsteuerabzug vor Gewerbeanmeldung hast du Pech, da du erst mit der Anmeldung umsatzsteuerpflichtig wurdest. Du kannst es zwar versuchen und argumentieren du hast vorher als Freiberufler gearbeitet ist aber gerade im IT Bereich schwer durchzusetzen.


    Gruß Markus