Hallo,
bin fest-angestellter Außendienstler und 2 Tage die Woche zu Büroarbeiten zu Hause.
Aus Platz- und Steuergründen möchte ich mir eine 1-2 Zimmerwohnung in der Nachbarschaft als Büro anmieten.
Könnte ich dann die kompletten Miet und Nebenkosten steuerlich als Werbungskosten absetzen?
Muß auf dem Mietvertrag die Bezeichnung Büro erwähnt werden?
Bei einer 2 Zimmer-Wohnung würde 1 Zimmer als Büro und das 2. als Lagerraum für Muster ect. benötigt.
Führt das Vorhandensein einer Küche zu Problemen bei der Absetzbarkeit?
Gruß und Dank
Roland