Absetzbarkeit von Büro außer Haus

  • Hallo,


    bin fest-angestellter Außendienstler und 2 Tage die Woche zu Büroarbeiten zu Hause.
    Aus Platz- und Steuergründen möchte ich mir eine 1-2 Zimmerwohnung in der Nachbarschaft als Büro anmieten.


    Könnte ich dann die kompletten Miet und Nebenkosten steuerlich als Werbungskosten absetzen?


    Muß auf dem Mietvertrag die Bezeichnung Büro erwähnt werden?


    Bei einer 2 Zimmer-Wohnung würde 1 Zimmer als Büro und das 2. als Lagerraum für Muster ect. benötigt.
    Führt das Vorhandensein einer Küche zu Problemen bei der Absetzbarkeit?


    Gruß und Dank


    Roland