Erhaltungsaufwendungen bei vermieteten Objekt

  • Hallo,
    bin im Moment grad überfordert.


    Ich habe folgendes Problem. Ich bei Eigentümer einer Mietwohnung. Das Obergeschoss habe ich untervermietet, unten bewohne ich selbst. Jetzt habe ich von der Hausverwaltung meine Jahresabrechnung bekommen. Darin sind Erhaltungsaufwendungen aufgeführt. Diese gebe ich ja prozentuall auf das vermietete Objekt an. Ich nehme an, dass in diesen Instandhaltunskosten die Handwerkerkosten inbegriffen sind. Jetzt habe ich aber in der Abrechnung noch ein Blatt "enthaltene Lohnkosten in der Jahresabrechnung". Diese sind noch mal unterteilt in Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
    Die trage ich ja eigentlich unter Nebenkosten/Hausgeldabrechnungen ein. Muß ich hier die Handwerkerleistungen abziehen, die ich schon in den Erhaltungsaufwendungen vermute oder kann ich die kompletten Handwerkerleistungen hier angeben?


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Muß ich hier die Handwerkerleistungen abziehen, die ich schon in den Erhaltungsaufwendungen vermute ...

    Wenn dem so ist, dann selbstverständlich. Du kannst und darfst niemals Beträge doppelt ansetzen.

  • Okay,
    könnte ich es denn so handhaben: Die Erhaltungsaufwendungen kann ich ja nur auf deas vermietete Obergeschoss ansetzen, d. h. ca 30%. Könnte ich unter Nebenkosten/Hausgeldabrechnungen dann 70% ansetzen, da das ja meinen Teil betrifft?

  • Moin ...


    Deine Überschrift für diesen Tread lautet doch :


    Erhaltungsaufwendungen bei vermietetem Objekt


    Erhaltungsaufwendungen für ein vermietetes Objekt können komplett angesetzt werden, wenn diese Kosten eben dieser vermieteten Wohnung zugeordnet werden können.


    Sind es Erhaltungsaufwendungen, die beiden Wohnungen zugeordnet werden müssen, dann muss hier eine verhältnismäßige Zuordnung erfolgen.


    Diese verhältnismäßige Zuordnung kann nicht pauschal mit 30/70 % angesetzt werden, sondern sie ergibt sich aus der Aufteilung der Flächen und Nutzung für das gesamte Objekt.


    Danach richten sich dann auch alle anderen von Dir aufgeführten Kosten.


    Gruß Kuddel

  • Hallo,


    anhand der Größe der Wohnung, hat das Programm etwa 30% Anteil vermietetes Objekt berechnet. Daher die 30%. Jetzt hab ich halt gemeint, dass ich die Handwerkerleistung nur 70% ansetze, da die restlichen 30% ja schon bei den Erhaltungsaufwendungen bei Vermietung/Verpachtung angesetzt sind.
    Wäre das denn richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Wäre das denn richtig?

    Ist doch bereits beantwortet. ?(


    Betrifft aber natürlich nur den Anteil von den in der Hausgeldabrechnung gesondert ausgewiesenen Lohnanteilen i.S.d. § 35a EStG. Alles andere ist bei Eigennutzung nicht abziehbar.