Abfindung = Rückzahlung, nach Gehalt nur 1/3?!

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu sowohl hier im Forum als auch bei Nutzung des WISO Steuer Sparbuchs, ich habe es heute zum ersten Mal ausprobiert.


    Nun habe ich gleich eine Frage: Ich habe Anfang des Jahres zum ersten Mal eine Abfindung bekommen i.H.v. 15.000€, eingetragen in der Lohnsteuerbescheinigung meines alten Arbeitgebers unter Punkt 10, "ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre", einbehaltene Lohnsteuer unter Punkt 11 sind 4.300€.
    Wenn ich diese Daten bei WISO eintrage errechnet er mir eine Rückzahlung von 4.000€.


    Ich habe nahtlos einen neuen Job Mitte Januar begonnen und habe nun mal "aus Spaß" die Lohnsteuerbescheinigung von 2012 eingetragen, da ich die von 2013 noch nicht habe, nur um das ganze einmal zu simulieren, dazu die km-Pauschale (32km eine Strecke), eine Fortbildung i.H.v. 1.500€, ... und am Ende steht als Rückzahlung plötzlich nur noch 1.500€. Kann das angehen?!


    Ich habe die Suchfunktion im Forum schon genutzt, konnte dazu aber leider nichts finden...


    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!!

    • Offizieller Beitrag

    ..... Wenn ich diese Daten bei WISO eintrage errechnet er mir eine Rückzahlung von 4.000€.

    Was zeigt, wie sinnlos eine so von allem losgelöste Eintragung ist. Sämtliche Freibeträge wie Grundfreibetrag der Steuertabelle, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben etc. wirken sich ja nicht nur auf dieses eine Besteuerungsmerkmal aus. So funktioniert das auf keinen Fall und ergibt im Zweifel vollkommen falsche Erwartungen.


    ... und am Ende steht als Rückzahlung plötzlich nur noch 1.500€. Kann das angehen?!

    Wäre auf Grund der Progression des Steuertarifs durchaus zu erwarten, aber auf keinen Fall hier zu klären. Es kann ja auch fehlerhafte bzw. unvollständigen Angaben/Anträge geben, die hier im Forum ohne jegliche bereinigte Screens niemand prüfen kann. Wobei das Ergebnis normal aussieht.


    Es ist zwar interessant, wenn man so aus Spaß ein paar Vorjahresdaten einträgt; aussagefähig muss das Ganze aber nicht immer sein. Zu groß können da die Differenzen beim Arbeitslohn und einbehaltenen Lohnabzugsbeträgen sein. Insbesondere natürlich beim Jobwechsel. Wenn man sich nicht steuerlich nicht auskennt, dann kann auch dieses zu Überraschungen führen. Aber gerade für solche Fälle hat das Programm ja auch das Werkzeug Planspielmodus.