2 Unternehmen, gemeinsame Ust-Voranmeldung > bei welchem Unternehmen Erstattungen buchen?

  • Hallo!


    ich habe folgendes kleines Problem. Ich führe für ein Gewerbe und eine freiberufliche Tätigkeit jeweils getrennte EÜR durch. Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt jedoch unter derselben Steuernummer bzw. gemeinsam. Jegliche Erstattung bzw. Zahlung würde ich dann unter 1780 buchen. Nun frage ich mich aber: Muss ich das (die Umsatzsteurvorauszahlungen) nachträglich jetzt wieder auseinanderfrickeln und jeweils getrennt in die EÜRs buchen oder darf ich das gemeinsam bei einem der beiden »Firmen« unterbringen? Meine Logik sagt mir, dass ich das nicht vermischen sollte aber das spräche ja auch gegen die gemeinsame Erklärung.


    Vielen Dank!


    tm

    • Offizieller Beitrag

    Nun frage ich mich aber: Muss ich das (die Umsatzsteurvorauszahlungen) nachträglich jetzt wieder auseinanderfrickeln ...

    Ja.


    ... aber das spräche ja auch gegen die gemeinsame Erklärung.

    Warum? Die Einkommensteuererklärung hat ja nichts mit der Umsatzsteuererklärung zu tun. Das ist wie zwei paar verschiedene Schuhe.

  • Dank!


    bei dem Thema gemeinsame Erklärung habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt. Ich spreche von der gemeinsamen Umsatzsteuervoranmeldung. Ich gebe diese gemeinsam ab und muss
    dann die »Ergebnisse« wieder getrennt verbuchen? Ist ja merkwürdig oder?


    danke


    tm

    • Offizieller Beitrag

    Warum ist das merkwürdig? Das resultiert, wie oben schon dargelegt, aus der Eigenständigkeit der jeweiligen Steuerarten. Du kannst nur einmal Unternehmer i.S.d. § 2 Absatz 1 UStG sein, Du kannst aber dutzende getrennte Betriebe i.S.d. EStG haben, für die ggf. jeweils eine gesonderte Gewinnermittlung erforderlich ist.