Datenübernahme vom Finanzamt - Fehlernummer 610201212

    • Offizieller Beitrag

    Einmal mit Certifikat + PIN einloggen sollte reichen.

    Nein. Die verschiedenen Codes sind für ganz verschiedene Dienste gedacht. Zumal es ja auch noch um Daten Dritter geht, für denen hier Personen Zugang gestattet wird. Und den Abruf-Code kann man deshalb auch für Personen anfordern, die sich selber gar nicht im ELSTERonline-Portal registriert haben. Stichwort einmal mehr steuerberatende Berufe und Personen, die für ihnen nahestehende Personen Steuererklärungen abarbeiten. Du schaust einfach nicht weit genug. Es geht gar nicht anders.

  • Nein. Die verschiedenen Codes sind für ganz verschiedene Dienste gedacht. Zumal es ja auch noch um Daten Dritter geht, für denen hier Personen Zugang gestattet wird. Und den Abruf-Code kann man deshalb auch für Personen anfordern, die sich selber gar nicht im ELSTERonline-Portal registriert haben.


    Anfordern sicher - aber wenn der Dritte keine Freigabe gibt, dann sollte das nicht funktionieren.
    Meine Frau musste erst online bestätigen, dass ich die Daten nutzen darf.


    Ausserdem klärt das nicht, warum der Abrufcode unbedingt per Post zugeschickt werden muss.


    Gruss
    falccone

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frau musste erst online bestätigen, dass ich die Daten nutzen darf.

    Meine definitiv nicht. Ich wüsste auch nicht wozu. Steht auch so nicht in dem Anschreiben.


    Du hast für Deine Ehefrau nicht zufällig auch einen eigenen Zugang im ELSTERonline-Portal mit Ihrer eigenen ID angelegt? Dann erklärt es, dass Du bei Deinem Zugang ein Problem hast. Dann wäre der Abruf für sie unter Deiner ID nämlich gesperrt. Siehe meine Erläuterungen ziemlich am Anfang dieses Threads.


    Ausserdem klärt das nicht, warum der Abrufcode unbedingt per Post zugeschickt werden muss.

    Das erklärt Dir das ELSTERonline-Portal lang und breit. Eben aus Datenschutzgründen wird es an die für die ID beim FA gespeicherte Adresse verschickt. Das Post-Ident-Verfahren geht auch nicht per Mail. Und wie war das mit gehackten Email-Acoounts, Stichwort BSI? Und Deine Pin für Dein Online-Banking bekommst Du auch nicht per Email zugeschickt. Und und und. Es gibt gestimmt noch dutzende Beispiele.

  • Meine definitiv nicht. Ich wüsste auch nicht wozu. Steht auch so nicht in dem Anschreiben.


    Dann musst du ein steuerlicher Sonderfall sein:
    Zita ELSTER:


    Wenn Sie beabsichtigen, für Ihre Steuererklärung die elektronisch gespeicherten Daten z.B. Ihres
    Ehegatten abzurufen, kann Ihr Ehegatte in seinem ID Nr-Benutzerkonto die Freischaltung des
    Datenabrufs Online bestätigen.
    Besitzt Ihr Ehegatte kein IDNr-Benutzerkonto bei ELSTER, ist ein sog. Freischaltcode notwendig. Bei
    dem Freischaltcode handelt es sich um eine PIN, welche einmalig zur Freischaltung des Datenabrufs
    verwendet wird. Der Code besteht aus 3 x 4 Zeichen und wird Ihrem Ehegatten per Post von der
    Finanzverwaltung zugesandt.
    Sie können die Berechtigung zum Datenabruf im Bereich „Berechtigung von einer anderen Person
    beantragen“ eingeben. Beim Aufruf dieser Option müssen Sie die IDNr des Ehepartners und dessen
    Geburtsdatum eintragen. Dem Ehepartner wird somit automatisch ein Freischaltcode per Post
    zugesandt.


    So und nun Schluss - ich muss mich hier nicht rechtfertigen nur weil ich anderer Meinung als
    ein paar Mods bin.


    Schöne Woche noch
    gruss
    falccone

    • Offizieller Beitrag

    Da gibt es nichts zu rechtfertigen. Du formulierst es einfach falsch. Und ein Sonderfall bin ich auch nicht.


    Das ist genau das, wovon wir die ganze Zeit reden. Für Deine eigene ID bekommst Du einen Freischalt-Code und, nach Anforderung, zusätzlich einen Abruf-Code. Für den Datenabruf von Dritten, auch der Ehefrau, beantragst Du eine Berechtigung, die per Brief an die beim FA für die jeweilige ID hinterlegte Anschrift dieser Person geht. In diesem Brief ist ein Freischalt-Code enthalten, den diese Person, ggf. eben auch die Ehefrau, an Dich weiterreicht. Diesen Freischalt-Code der jeweiligen Dritten gibst Du dann unter Deiner eigenen ID an der dafür vorgesehen Position ein und bekommst somit für diese Personen die Abrufberechtigung.


    Wenn nun Deine Ehefrau unter Ihrer ID den Abruf der Daten unter Deiner ID bestätigen muss, dann ist es wohl genau so, wie es eigentlich nicht laufen soll. Deine Ehefrau hat sich mit Ihrer ID (und nicht wie früher mit der Steuernummer) im ELSTERonline-Portal registriert. Damit ist für Dich als Ehepartner erst einmal der Datenabruf gesperrt. Genau darauf wird im ELSTERonline-Portal auch hingewiesen. Wenn Dir dieses (ungewollt) also passiert ist, dann kannst Du bzw. könnt Ihr den oben genannten grundsätzlichen Schritt bei Ersteinrichtung, wie es eigentlich ablaufen sollte, natürlich nicht mehr gehen. Und für solche Fälle muss es wohl auch eine Lösung geben. Das scheint die nachträgliche Erteilung aus dem ID-Konto der Ehefrau zu sein, mit der diese den Zugriff von sich auf Dich überträgt. Dieses Verfahren wird wohl auch in Frage kommen, wenn jemand am 01.01.2014 nicht steuerlich beraten ist, die Daten selber abruft und dann erst in ein paar Jahren einen Steuerberater beauftragt. Das kann ich aber alles nicht testen, da ich den (richtigen) Weg für die Ersteinrichtung gegangen bin und eben den o.g. Weg gegangen bin.


    Es würde mich nicht wundern, wenn die oft erwähnten Fehlerhinweise beim Datenabruf vielleicht auch damit zusammenhängen, dass die betreffenden nicht konsequent den ersten Weg gegangen sind, sondern dort einen Flüchtigkeitsfehler gemacht haben (einfach ein falscher Klick) und dann den zweiten Weg gehen müssen. Hat man das dann vielleicht nocht nicht mit dem letzten Klick der Übertragung der Berechtigung gemacht, führt dass bei Abfrage unter deren ID natürlich zum Fehler.


    Im Steuerrecht kann man schon mal länger über Sachverhalte und Verfahrensabläufe diskutieren. Das ist ganz normal und wirklich nichts besonderes.

    • Offizieller Beitrag

    Und ein Sonderfall bin ich auch nicht.

    Wenn, dann wäre wir schon zwei. ;)
    Es ist genau so abgelaufen, wie Du hier so schön zusammengefaßt hast. :thumbsup:
    Zum Datenschutz und Zusendung auf Postwege brauche ich ja auch nichts mehr sagen - stimme Dir in allen Punkten zu. Man muß wirklich mal über den Tellerrand schauen und daran denken, daß hier viele Leute betroffen wären, wenn es auf Grund fehlender Sicherheit zu einem Datenleck käme. Da würde man die ELSTER sicher und Recht rupfen. :xeno:

  • Mein Problem ist gelöst. Der Abrufcode war falsch (Q statt 0). Dank Dirk (Billy) habe ich das im Elsterportal nachvollzogen. Der Fehlermeldung im Sparbuch ist aber unklar und sollte verbessert werden.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Problem ist gelöst.

    Das freut mich. :beer:


    Der Fehlermeldung im Sparbuch ist aber unklar und sollte verbessert werden.

    Die Fehlermeldung kommt, soweit ich weiß, vom ELSTER-Server und formal stimmt ja auch, was da steht ("Der Abrufcode besitzt eine falsche Struktur oder enthält ungültige Zeichen"). Vielleicht ist die Null sogar ein ungültiges Zeichen - wer weiß? :S

  • Moin ...


    Seit der Registrierung beim ElsterOnline-Portal warte ich jetzt seit 9 Tagen auf meinen Abrufcode ...


    gK

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Ja das ELSTER-Verfahren ist sehr zäh. Ich würde mir wünschen, dass dort mehr wirklich online passiert. Mit dem neune Ausweis kann doch auch jederzeit die Identität ermittelt und nachgewiesen werden. Dort ist noch viel Bürokratie abzubauen.

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich diesen Brief von ELSTER mit dem Abrufcode nach Eingabe und Sicherung in WISO wegschmeißen und nächstes Jahr die entsprechenden Daten importieren?

    Weiß ich nicht 100%, aber notfalls könntest Du einen neuen beantragen.


    Kann ich also im nächsten Jahr alles so übernehmen?

    Das wäre eine Frage, die man den Entwicklern stellen sollte. Ich kann Dir nicht sagen, wo der Abrufcode gespeichert wird, wenn Du das im Programm auswählst.


    Außerdem hier noch das Bildschirmfoto, auf dem diese Update-Hinweis zu sehen ist.

    Hm, da würde ich dann auch davon ausgehen, daß hier ein Steuer-Sparbuch-Update gemeint ist, aber eindeutig ist es für mich nicht.

  • Moin ...


    Gestern habe ich dann nach langem Warten meinen Abrufcode beantragt ...
    Ich wußte wirklich nicht, ob ich das bereits gemacht hatte oder nicht ...


    Wie das Schicksal es will, hatte ich den Abrufcode aber doch am 23.01. beantragt ... und heute bekommen !


    Jetzt die Frage:


    Ist durch die erneute Beantragung der 1. Abrufcode ( den ich heute bekommen habe) ungültig worden ?
    Ich komme jedenfalls folgende Fehlermeldung ... siehe Bild


    Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Fehlermeldungen nachzuvollziehen ... ?


    Gruß und Trauer


    Kuddel

    • Offizieller Beitrag

    Kuddel, da haben wir Dich aber auch schon früher drauf hingewiesen. Ebenso auf die Anleitungen im ELSTERonline-Portal, in denen genau dieser Hinweis auch irgendwo steht. Dieser kleine Fragehelfer dort namens ELIAS ist übrigens auch sehr "gesprächig".

  • Moin ...


    Miwe: Wenn alle alles wüssten, bräuchte keiner keinen !


    ... ich geb mir wirklich Mühe aber bei der Fülle an Info's und siehe hier und dort und vorne nochmal,
    blätter zurück und lese in der Mitte ... darf man doch noch mal nachfragen.


    Rautka: Danke ... das war die Antwort


    Gruß Kuddel

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    :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kuddel1 ()

  • Hallo Kuddel,


    noch ein Hinweis: Sieh dich vor, den ersten, gerade zugesandten Abrufcode nicht zu oft (5x oder mehr) einzugeben. Damit sperrst du auch den Code, der sich noch auf dem Postweg befindet. Siehe dazu: .


    Viele Grüße
    Rautka