Datenübernahme vom Finanzamt - Fehlernummer 610201212
- Alfred12
- Erledigt
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woever ...
So einen Personalausweis habe ich überhaupt nicht.
Also warte ich dahin ...
Deshalb die Frage, ob schon jemand Daten abrufen konnte ... !?
Gruß Kuddel
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Und denkt immer schön daran, die dem FA übermittelten Daten auch schön zu überprüfen. Der elektronische Datenaustausch zwischen den Behörden/Instituten sagt ja nichts über die Richtigkeit der Daten aus. Die Summen und Jahresdaten sollte man also auf die gute alte Art nach wie vor Nachhalten und gegenchecken.
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Deshalb die Frage, ob schon jemand Daten abrufen konnte ... !?
Ja ich - funktioniert einwandfrei, einschließlich des Abrufs der Daten des Ehepartners.
Viele Grüße
Rautka -
Das hört sich ja alles ganz gut an, doch mußich bei Eheleuten beide registrieren, oder langt meine Anmeldung mit nBp?
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Beide ...
gK
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Beide ...
Nein, das ist nicht richtig. Wenn man dafür authorisiert wurde, kann man auch die Belege für andere Personen abrufen.
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Ja, aber im Prinzip rechtlich doch für beide. Nur eben keine zusätzliche "Voll-Registrierung". Der gesondert zu beantragende Abruf-Code für jede weitere Person, auch Ehegatte, ist ja zwingend erforderlich. Und der Code wird ja auch an die Ehefrau adressiert, auch wenn die Eheleute zusammenlebend sind. Oder habe ich da was falsch verstanden (Abruf-Codes stehen bei mir noch aus)?
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Und der Code wird ja auch an die Ehefrau adressiert, auch wenn die Eheleute zusammenlebend sind. Oder habe ich da was falsch verstanden (Abruf-Codes stehen bei mir noch aus)?
Den habe ich auch noch nicht und bei meiner Frau sind die Papiere zur Authorisierung auch noch nicht gelandet.
Nach dem bisher bei ELSTER gelesenen gehe ich davon aus, daß das alles dann mit einem Abrufcode funktioniert - andernfalls könnte man sich doch sonst die Authorisierung auch schenken, wenn ich am Ende doch den Code von meiner Frau brauche. Aber beschwören kann ich es natürlich noch nicht. -
Nach dem bisher bei ELSTER gelesenen gehe ich davon aus, daß das alles dann mit einem Abrufcode funktioniert - andernfalls könnte man sich doch sonst die Authorisierung auch schenken, wenn ich am Ende doch den Code von meiner Frau brauche.
Also ich habe das Prozedere bei der Registrierung so verstanden, dass man für jede weitere abzurufende Person (können neben Ehegatte ja auch Kinder oder Eltern sein) einen eigenen Abruf-Code benötigt und den auch bei jeder Abfrage eingeben muss. Stellt sich natürlich die Frage, ob man dann im Steuer-Sparbuch eine Art Datentresor wie in MelnGeld anlegen kann. Ich habe schon mal angetestet, soweit es halt geht. Scheint, als könnte man die unterschiedlich bezeichnen und ablegen. Wird spannend.
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Moin ...
Ich bin davon ausgegangen, dass für jeds Familienmitglied eine separate Freischaltung erfolgen muss.
Abgerufen werden kann dann später wohl gemeinsam ...Oder werden Zertifikat und Belegabruf von Finanzamt wieder unterschiedelich behandelt ... ?
Es gibt ja nicht nur " liebe " Familien ...
Nach Bild 2 bin ich nun doch irritiert ...
Kuddel
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Also ich habe das Prozedere bei der registrierung so verstanden, dass man für jede weitere abzurufende Person (können neben Ehegatte ja auch Kinder oder Eltern sein) einen eigenen Abruf-Code benötigt und den auch bei jeder Abfrage eingeben muss.
Wie gesagt, dann stellt sich für mich die Frage, was die Authorisierung soll. Wir werden sehen...
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Billy schau mal mein Bild 2 ...
Dann hätte man sich aber anders registieren müssen ...
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Wie gesagt - wir werden sehen.
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Dann hätte man sich aber anders registieren müssen ...
Habe ich doch - deshalb habe ich doch den Link gepostet...
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Genau das kannst Du in Deiner Registrierung online erfassen. Da kannst Du soviele abzurufende Personen erfassen wie Du möchtest. Nur geht bei Angabe und Überprüfung der Identifikationsnummer der Abruf-Code eben an die zur ID bekannte Adresse. Wird sogar erläutert, dass dies aus Datenschutzgründen so erfolgen muss. Derjenige muss Dir dann den Abruf-Code aushändigen, was dann wohl einer Bevollmächtigung entsprechen sollte. Und den individuellen Code für diese dessen ID kannst Du dann in Deiner Registrierung zur Abfrage eingeben.
Läuft im Prinzip wie bei einem Steuerberater, der Du dann ja quasi für Deine Familie auch bist. Sonst müsste sich ja jeder Mandant eines Profis selber komplett registrieren und dann auch noch den Abruf-Code beantragen. Der Berater hat die ID und beantragt in seiner Registrierung den Abruf-Code. Der Mandant gibt ihm dann das Schreiben und der Berater erfasst die Daten und kann abrufen.
Es geht sogar noch weiter: Die ID selber darf gar nicht im Portal registriert sein, ansonsten kannst Du die Übertragung des Belegabrufs knicken. Das kann dann nur direkt unter der ID erfolgen (siehe Screen 3)!
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Das ist für mich alles spekulativ. Da steht nur "wenn Sie einen Freischaltcode" haben und nicht von wem. Und dann steht noch in den Sternen, ob Freischaltcode = Abrufcode.
Und möglicherweise reden wir auch aneinander vorbei: ich habe vom Abruf aus dem Steuersparbuch heraus gesprochen und da vermute ich nach wie vor, daß das über eine Abrufcode funktioniert. Widerspruch zwecklos Ich warte die Praxis ab. -
Miwe ...
Bis " Dienste " habe ich es geschafft. Dann ist bei mir Ende ...
Wie bist Du da weitergekommen, um die Berechtigung zu beantragen ... ?
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Wie bist Du da weitergekommen, um die Berechtigung zu beantragen ... ?
Habe ich in den Screens doch gekennzeichnet.
Das ist für mich alles spekulativ.
ich habe vom Abruf aus dem Steuersparbuch heraus gesprochen und da vermute ich nach wie vor, daß das über eine Abrufcode funktioniert.
Sag ich doch:
Ich habe schon mal angetestet, soweit es halt geht. Scheint, als könnte man die unterschiedlich bezeichnen und ablegen.
Das ist doch genau das, was auch Du meinst. Und genau das ist es, was auch ein Steuerberater benötigt, um nicht jedes Mal aufs Neue auf die Suche nach dem individuellen Abruf-Code für seine Mandanten zu gehen. Wir meinen dasselbe und gehen beide davon aus, dass es so funktionieren wird.