Rechnungsstellung 2012 - Kinde bezahlt 2013

  • Hallo,
    Meine Frage an euch: ich habe im Dezember 2012 eine Rechnung gestellt, die Adana Januar auf meinem Konto war. Die Vorsteuer habe ich bereits im Dezember bezahlt. Muss ich die Einnahmen 2012 oder 2013 angeben?


    Und noch eine generelle Frage, die für euch Profis wahrscheinlich lächerlich ist...ich habe einnahmen als Trainerin und Honorar als Autorin... Letztes Jahr habe ich alles als Umsatzerlöse gebucht und es wurde anerkannt. Diese Jahr habe ich betriebseinnahmen entdeckt und frage mich, ob ich meine Einnahmen besser da verbuchen sollte ? Hoffe auf Antwort.


    Lg
    Jutta

    • Offizieller Beitrag

    Zum ersten Teil: ich würde, ohne irgendwelche Hintergründe zu kennen, erstmal sagen: Zuflussprinzip.
    Ohne aber den Hintergrund der Fragestellung zu kennen, wird's halt dünne.


    Zum zweiten Teil: Da Du Trainerin und Autorin bist, bekommst DU Geld. Es sind Umsatzerlöse. Betriebseinnahmen ist eher so'n Oberbegriff... aber auch hier fehlen Hintergründe.

  • Lieber Manuel,


    erst mal danke für Deine Antwort...


    Hintergrund: ich will meine Steuererklärung machen und frage mich, ob ich die Einnahmen bei den laufenden Buchungen eingeben soll als Umsatzerlös... und das denke ich, hast Du mir so bestätigt?!?!


    LG


    Jutta