Übernahme von Kfz nach Leasing

  • Hallo zusammen,
    ich habe nach Ablauf des Leasingvertrages das Fahrzeug für den Restbetrag gekauft und aus der Barkasse bezahlt. Bleibt das so stehen als Betriebsausgaben für Pkw oder muß ich ein Zugang im Anlagevermögen buchen?
    Falls ja wieviel Jahre muß ich abschreiben und wie verhält sich das mit der 1egelung?

  • Hallo Werner,
    klar muss der Pkw ins Anlagevermögen gebucht werden, wenn er übernommen und bezahlt wurde. Aber sonst kommt es auf den Leasingvertrag an. Abschreiben könntest du ihn noch, falls ND wie in der AfA-Tabelle noch nicht abgelaufen ist, je nachdem wie lange der Leasingvertrag lief. Mit der 1Ûegelung weiß ich nicht so genau, aber eigentlich muss das ja immer berücksichtigt werden, wenn ein Betriebsfahrzeug privtat genutzt wird.
    Gruß Torben