Umsatzsteuer Voranmeldung

  • Hallo zusammen,


    wir, meine Frau und ich haben seit dem 19.12.2013 eine Photovoltaikanlage auf unserem eigenen Haus. Ab 07.01.2014 ist sie in Betrieb genommen worden. Ich selbst habe mich als Einzelgewerbetreibender für die Regelbesteuerung bei unserem Finanzamt entschieden. Um meine steuerlichen belange erledigen zu können habe ich mir das Steuerprogramm tax 2014 Professional gekauft. Und hier habe ich ein wenig das Problem die Einträge in den Modulen vorzunehmen. Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen.


    Ist es richtig das ich im Modul Anmeldesteuer 2014 (siehe Bild 1) die erhaltene Umsatzsteuer von Energieversorger unter Punkt (A) eintrage um sie weiter an das Finanzamt abzuführen und die Rechnungen die ich mit USt. bezahlt habe z.B. Anschaffung der PV-Anlage und/oder Versicherung für die PV-Anlage unter Punkt (B) eintrage?


    Und als zweite Frage, dass ich im Modul Steuerberechnung (siehe Bild 2)) die Betriebseinnahmen (A) wie z.B. selbst verbrauchter Strom aus der PV-Anlage eintrage, unter Betriebsausgaben (B) meine Ausgaben für die PV-Anlage eintrage und unter Abschreibung (C) die Abschreibungen eintrage.


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


    Gruß


    Stefan

  • Moin ...


    Ich habe Dir mal ein bißchen was zum Lesen beigelegt ...


    Sind denn in 2013 Ausgaben in Bezug auf die PV - Anlage getätigt worden ... ?


    Bedienung Photovoltaikanlage AFA EÜR / Einnahmenüberschussrechnung 2011
    Bedienung Photovoltaikanlage /Ausgaben/Umsatzsteuer


    Beide Treads bitte von Anfang an lesen ...


    PS: mit dem TAX - Programm kenn ich mich nicht aus ...
    PS: Ich bin fast aussschließlich im Steuer Sparbuch Forum tätig ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Um meine steuerlichen belange erledigen zu können habe ich mir das Steuerprogramm tax 2014 Professional gekauft.

    Das t@x-Forum befindet sich an ganz anderer Stelle: Fragen zu t@x 2014 - Nutzer helfen Nutzer: Wie mache ich was in t@x 2014


    Bessere Information als hier im Forum wirst Du zu dem Thema Photovoltaik und Steuererklärungspflichten dort aber wohl nicht finden. Insbesondere die Infos von Kuddel1 könntest Du Dir im Detail durchlesen und sicherlich auch auf t@x übertragen.

  • Hallo Kuddel1 und miwe4,
    vielen Dank für eure Antworten.
    Ich konnte doch einiges aus diesem Forum auf t@x übertragen.


    Wenn ihr mir aber trotzdem noch eine Frage gestatten würdet.
    Ich habe die Anlage im Dezember 2013 gekauft und am 07.01.2014 EEG berechtigt in Betrieb genommen.
    Muss ich noch den selbst verbrauchten Strom steuerlich als „Betriebseinnahme“ angeben?
    Und wenn ja, wie berechne ich meinen selbst verbrauchten Strom steuerlich?


    Wäre super wenn ihr mir dazu kurz antworten könntet.


    Lg
    Stefan

  • Moin ...


    Zum " selbstverbrauchten Strom " gibt es eine Unmenge an Abrechnungsmöglichkeiten ...


    Hier ein Beispiel, wie es sein könnte ( Beitrag 3 :(


    Bedienung Suche Buchungsspezialisten für PV-Eigenverbrauch


    Es wird ein bißchen Mühe kosten, dass auseinander zu rechnen.


    In diesem Forum lese ich kaum ... Antworten findest Du im Steuer-Sparbuch ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Mhh Kuddel1, so richtig verstehe ich das noch nicht.


    1. Frage: Wenn ich 2000 kWh selbst verbraucht habe, muss ich den Eigenverbrauch versteuern?
    2. Frage: Wenn ja, wie berechne ich die selbst verbrauchten kWh in EUR?


    Gruß Stefan

  • Moin ...


    Die Abrechnungen zum selbst verbrauchten Strom scheinen je nach Stromanbieter recht unterschiedlich zu sein.
    Deshalb kann Dir hier kaum einer helfen, was den Abrechnungsmodus betrifft ...


    1) Den Eigenverbrauch nicht ... aber den Differenzbetrag, den Dir Dein Stromanbieter zum verkauften Strom zahlt ...
    ( Dein selbstverbrauchter Strom ist billiger, als der Strom, den Du verkaufst ... die Differenz wird versteuert )


    2) z.B. durch Deine Stromzähler, Deine Abrechnungen, Nachfrage beim Stromanbieter ...


    Es wird ein bißchen Mühe kosten, dass auseinander zu rechnen.

    Hatte ich aber geschrieben ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Hallo Kuddel1


    Wie soll ich es sagen.....
    Ich bekommen nur den Strom vergütet den ich beim Netzbetreiber einspeise.
    Mein Eigenverbrauch wird vom Netzbetreiben nicht vergütet!


    Hier ein Auszug vom Solaranlagen-Portal
    http://www.solaranlagen-portal…ik/eigenverbrauch/aktuell


    Eigenverbrauch 2013
    Seit dem 01. April 2012 wird bei Neuanlagen der Eigenverbrauch von Solarstrom nicht mehr vergütet. Das sieht das so genannte Marktintegrationsmodell vor, das Teil der letzten Novelle des Erneuerbaren Energie Gesetzes ist. In Kraft treten wird diese Regelung jedoch erst zum 01.01.2014. Ungeachtet dessen wird der Eigenverbrauch 2013 auch so immer attraktiver.


    Und daher meine Frage, da ich ab 07.01.2014 die Anlage in Betrieb genommen habe, muss ich trotzdem noch meinen Eigenverbrauch steuerlich als Betriebseinnahme angeben, da ich der Regelbesteuerung unterliege.


    Lg
    Stefan

  • Moin ...


    Ich habe zwar auch von der Änderung gehört / gelesen, bin aber selbst nicht davon betroffen.
    Hilft Dir sicherlich wenig, aber aus diesem Grunde möchte ich Dir keine falschen Tipps geben.


    Selbst beim Finanzamt arbeiten liebe Menschen ... ruf doch einfach mal an ... !


    Dann teile Dein Ergebnis bitte hier mit ... interessiert sicherlich noch einige ... und mich auch !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Hallo Kuddel1,
    ich hab das Finanzamt angeschrieben. Hab bisher aber noch keine Antwort erhalten.
    Jedoch folgendes gefunden. Ich denke das der unten stehende Link für alle "neuen" PV-Betreiber recht interessant sein dürfte.


    http://www.sfv.de/artikel/ist_…umsatzsteuerpflichtig.htm


    ... und hier im folgenden Abs. 1.4


    1.4 Muss für den nicht vergüteten Eigenverbrauch von Solarstrom Umsatzsteuer gezahlt werden?
    Die Entnahme von Solarstrom aus dem Unternehmen für private Zwecke wird einer entgeltlichen Lieferung von Strom gleichgestellt...


    Kuddel1, vielen Dank trotzdem für deine Hilfen.


    Komm bestimmt nochmal auf dich zu wenn es andere Fragen gibt.


    Lg


    Stefan